FPÖ empört: 12,8 Millionen Euro Familienbeihilfe flossen ins Ausland
Im vergangenen Jahr bezahlte das Sozialministerium 12,8 Millionen Euro Sonder-Familienbeihilfe an ausländische Eltern. Die FPÖ fordert eine sofortige Einstellung dieser Zahlungen. “Eltern müssen nicht erwerbstätig sein und daher weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfen zu haben“, kritisieren die Freiheitlichen.
Auf eine Anfrage der freiheitlichen Frauensprecherin Rosa Ecker hat das Sozialministerium nun bekannt gegeben, dass mehr als 12,8 Millionen Euro der heuer ausbezahlten Sonder-Familienbeihilfe an Eltern von Kindern geflossen sind, die nicht in Österreich wohnhaft sind. “Die Sonder-Familienbeihilfe war eine Maßnahme, um Eltern aufgrund der Teuerungswelle, die Österreich massiv getroffen hat, zu helfen. Familien, die in Ungarn, der Slowakei, Polen, Slowenien aber auch Ungarn wohnen, profitierten aufgrund der dortigen niedrigeren Lebenserhaltungskosten wesentlich stärker von der österreichischen Familienleistung”, kritisierte Ecker.
Empfänger müssen nicht erwerbstätig sein
“Jeder Cent an Auslandskinder ist ein Cent zu viel”, stellte Ecker klar und forderte, dass keine Familienleistungen für Kinder bezahlt werden sollten, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Es sei unangebracht, dass laut EU-Gesetzen Kindergeld ins Ausland fließen müsse. Konkret gehe es um die “Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“.”Dabei geht es um Sozialversicherungsleistungen bei “grenzüberschreitenden Sachverhalten”. Anders als Pensionsleistungen, Arbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Invalidität sind Familienleistungen keine Sozialversicherungsleistungen. Eltern müssen daher nicht erwerbstätig sein und daher weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfen zu haben”, so Ecker.
"EU muss Diskriminierung beenden"
Somit würden Familienleistungen auch nicht in die entsprechende Verordnung passen. Sie führe dazu, dass es auf der einen Seite Eltern gebe, die Familienleistungen erhalten, obwohl keiner von ihnen erwerbstätig ist, während andere Eltern die gleiche Leistung eben erst aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhalten. Eine Ungleichbehandlung, anders ausgedrückt, eine Diskriminierung im EU-Gesetz. “Die EU sollte diese Diskriminierung beenden, indem Familienleistungen aus der EU-Verordnung gestrichen werden. Das brächte den Vorteil, dass kein Mitgliedstaat Kindergeld für ein Kind bezahlen muss, das in einem anderen Staat wohnt. Österreich würde das in Summe aller Familienleistungen, die ins Ausland fließen, jährlich hunderte Millionen Euro an Kosten ersparen”, betonte Ecker.
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