Geheimhaltung von Covid-Impfstoff-Infos: Von der Leyen hat gegen EU-Recht verstoßen
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.
Besonders in Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die EU-Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Die EU-Kommission erklärte, sie werde das Urteil prüfen und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor. Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang.
Zugänge nur teilweise bekommen
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Die Kommission begründete ihr Vorgehen damit, dass so die kommerziellen Interessen der Konzerne geschützt werden sollten. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht.
Entscheidung aus Luxemburg
Das Gericht in Luxemburg entschied nun, die EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Zugang zu bestimmten Klauseln die kommerziellen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigt hätte. Auch bei der Frage möglicher Interessenskonflikte im Verhandlungsteam der EU gab es Kritik des Gerichts: Hier hätte die Kommission mehr Einblick in die Erklärungen der EU-Vertreter geben müssen, in denen sie ihre Neutralität bekundeten. “Die Kommission hat nicht alle relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt, um die in Rede stehenden Interessen angemessen abzuwägen”, so das Gericht.
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