Vor rund einer Woche veröffentlichte das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) seinen aktuellen Bericht zum Rechtsextremismus. Dort wird nicht nur die rechtsextreme Szene ins Visier genommen, sondern auch konservative Positionen und einige ÖVP-Politiker (der exxpress berichtete).

Nur wenige Tage später sieht sich das DÖW mit einer juristischen Niederlage konfrontiert. Das Handelsgericht Wien entschied, dass die Bezeichnung als “pseudowissenschaftliche Institution” zulässig sei. Eine Klage der Organisation gegen die FPÖ auf Unterlassung und Widerruf wurde abgewiesen. Das DÖW hat nun vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen.

Handelsgericht hat Unterlassungsklage des Dokumentationsarchivs abgewiesen

Der Bericht des DÖW hatte zahlreiche Überschneidungen zwischen der FPÖ und rechtsextremen Strukturen aufgezeigt – eine Darstellung, die bei den Freiheitlichen für massive Kritik sorgte. Bereits im August 2023 hatte der FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer den Regierungsauftrag an das DÖW als skandalös bezeichnet und das Archiv als “ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution” abgewertet. Daraufhin reichte das DÖW Klage ein.

Das Gericht betonte in seinem Urteil zwar, dass das DÖW wissenschaftlich arbeite, verwies jedoch auch auf die politische Positionierung des Archivs. “Wer sich laufend an einer öffentlichen Debatte zu einem bestimmten Thema des allgemeinen Interesses und insbesondere politischen Themen beteiligt, betritt regelmäßig die politische Bühne und muss daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen”, heißt es darin.