Der niederländische Staat habe seine Fürsorgepflicht gegenüber diesen Menschen nicht ausreichend erfüllt und damit rechtswidrig gehandelt, hieß es zur Begründung. Die Ex-Ortskräfte hatten geltend gemacht, dass sie unter dem Regime der islamistischen Taliban in Gefahr seien.

Zuvor hatten auch in Deutschland Gerichte in mehreren Fällen angeordnet, ehemaligen afghanischen Ortskräften die Einreise zu ermöglichen.

Übliches Prüfverfahren

Laut Urteil des Haager Gerichts sollen die Afghanen nach ihrer Ankunft die für alle Asylbewerber üblichen Prüfverfahren durchlaufen. Dies gelte ebenso für ihre Angehörigen – wobei dieser Personenkreis auf Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren beschränkt wurde.

Zudem erklärte das Gericht, die Niederlande müssten zwar den Transport und die Einreise dieser Menschen ermöglichen, hätten aber keinen Einfluss darauf, ob ihnen die erforderlichen Dokumente zur Ausreise ausgestellt werden.