Gutachten von „linkem“ Verfassungsrechtler hilft Heinz-Christian Strache
In der Spesenaffäre erhält der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Unterstützung vom bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer in einem Gutachten. Mayer ist emeritierter Universitätsprofessor an der Uni Wien und wird dem linken politischen Spektrum zugerechnet.
Schützenhilfe von ungewohnter Seite erhält Heinz-Christian Strache in der Spesenaffäre: Nun entlastet der österreichweit bekannte Verfassungsrechtler Heinz Mayer den früheren FPÖ-Parteichef.
Zurzeit wird gegen Strache in dieser Causa wegen Untreue und Veruntreuung ermittelt. Es geht um einen angeblichen Schaden von knapp 600.000 Euro. Strache soll Rechnungen für Putzfrauen in seinem Haus, die Poolwartung, Strafzettel, Betreuungsgeld für die Kinder und anderes mehr über die FPÖ abgerechnet haben. Dazu hält Mayer in einem Gutachten fest: Die einschlägigen Bestimmungen für Parteien lassen einen sehr weiten Spielraum für die Verwendung öffentlicher Gelder zu. Heinz Mayer wird grundsätzlich dem linken politischen Spektrum zugerechnet. Die Grünen schlugen ihn schon einem als Präsidenten des Rechnungshofs vor. Als möglicher Justizminister einer eventuellen SPÖ-Minderheitsregierung war 2006 auch schon im Gespräch.
Heinz Mayer beschäftigt sich im Gutachten mit jenen Gesetzen, in denen die Verwendung öffentlicher Gelder geregelt ist. Vorgelegt wurde das Gutachten bei der Staatsanwaltschaft Wien von Anwalt Meinhard Novak, der einen mitbeschuldigten FPÖ-Funktionär vertritt, wie die Kronen Zeitung berichtet. Der Gesetzgeber hat Mayer zufolge den Parteien großen Spielraum eingeräumt. Gesetzliche Regelungen würden die Verwendung von Mitteln demnach kaum beschränken.
Mayer nennt mehrere Erklärungen, die eine Verwendung der FPÖ-Gelder rechtfertigen würden: Verkehrsstrafen könnten abgerechnet werden, wenn die Straßenverkehrsordnung während einer Dienstfahrt verletzt wurde. Taxirechnungen – auch für die eigene Familie – lassen sich mit Sicherheitsgründen erklären. Aufwändige private Feiern können als Teil der Öffentlichkeitsarbeit qualifiziert werden. Hier käme es vor allem auf die gelebte Praxis einer Partei an. Sofern im Privathaus regelmäßige Treffen mit Politikern und Journalisten stattfinden, könnten auch hier Investitionen abgerechnet werden, bis hin zu Kosten für den Swimmingpool.
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