In Bayern gehen die Uhren anders. Anders als Anfang der 1980-er Jahre jedenfalls, als die rhetorische Urgewalt Franz-Josef Strauß am Politischen Aschermittwoch in der österreich-bayerischen Grenzstadt Passau noch jeden rund machte, der nicht rechtzeitig in Deckung gegangen war.

Der Politische Aschermittwoch ist auch nicht mehr das, was er einmal war. Das muss jetzt der frühere BZÖ-Bundesobmann Gerald Grosz zur Kenntnis nehmen. Der heutige Polit-Blogger und TV-Talker von oe24.TV bezeichnete als Gastredner am Politischen Aschermittwoch in Deggendorf den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) als “Södolf” und den deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als “Horror-Clown”.

Parallelverfahren von der Justiz eingestellt

Die bayerische Justiz, die inzwischen auch weniger Spaß versteht als in den legendären 80-ern, ermittelte gegen den wortgewaltigen und charismatischen Grosz wegen Beleidigung. Erleichterung dann vor wenigen Tagen, als verkündet wurde, dass die Ermittlungen diesbezüglich von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft eingestellt worden seien.

Die Freude kam zu früh und beruht offenbar auf einem Missverständnis. Es waren zwei Ermittlungsverfahren parallel anhängig. In Deggendorf selbst wurde offenbar nur eine E-Mail behandelt, in der der Ex-Politiker ebenfalls zu deutlich geworden sein soll. Dieses Verfahren ist vom Tisch .

90 Tagessätze gelten als Vorstrafe

Die angeblichen Beleidigungen der deutschen Politiker aber hat offenbar die Generalstaatsanwaltschaft in München an sich gezogen. Und die beantragte wiederum beim Amtsgericht in Deggendorf die Verhängung eines Strafbefehls gegen Grosz, wie die Justiz am Freitagabend gegenüber der Mediengruppe Bayern bestätigte. Der Strafbefehl ist happig: 90 Tagessätze á 400 Euro. 36.000 Euro für ein paar Kraftausdrücke.

Schwerwiegender aber: 90 Tagessätze sind die “Schallmauer”. Es ist die Höhe, nach der man nach deutschem Recht als vorbestraft gilt und die ins deutsche Bundeszentralregister und ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. Gerald Grosz wäre seine bislang weiße Weste los. Nicht nur in Deutschland.

Vorausgesetzt, das Gericht in Deggendorf erlässt den Strafbefehl wie beantragt. Und es werden keine Rechtsmittel eingelegt.