Hartes Urteil: 72.000 Euro Geldstrafe für Falschaussage bei U-Ausschuss!
Johann Fuchs, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, wurde wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt.
Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch in einem Prozess am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Fuchs hatte sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verantworten müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Fuchs soll Aktenteile weitergegeben haben
Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin an den mittlerweile suspendierten Sektionsleiter Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs bestritt die Weitergabe. Dem Juristen hatten bis zu drei Jahre Haft gedroht.
Aussage im März 2021
Im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Pilnacek machte am Mittwoch in Innsbruck von seinem Zeugenrecht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
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