Höchstgericht stoppt Abschiebungen: Jeder Afghane der kommt darf bleiben
Aufgrund der Machtübernahme durch die radikale Taliban darf Österreich keine abgelehnten Asylbewerber mehr nach Afghanistan abschieben. Das hat jetzt der Verfassungsgerichtshof festgestellt und damit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht außer Kraft gesetzt. Für Österreich stellt das angesichts steigender Flüchtlingszahlen ein Problem dar.
Im Streit um die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan hat jetzt das Höchstgericht eine Entscheidung getroffen: Demnach darf Österreich keine Männer und Frauen mehr in das Krisengebiet zurück schicken. Diese Auffassung hebt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf, das im Oktober entsprechende Abschiebungen noch als zulässig eingestuft hatte.
In der Begründung werden unter anderem die Gräueltaten der Taliban angeführt, konkret “willkürliche Kontrollen und Bestrafungen bis hin zu gezielten Hinrichtungen”. Das bedeutet im Klartext, dass anders als von der Regierung gefordert, keine Asylbewerber mehr dorthin abgeschoben werden dürfen. Die letzte Abschiebung fand laut einem “Standard”-Bericht im Dezember statt, bei mehreren Personen seien die Verfahren noch am Laufen.
Flüchtlingszahlen nehmen wieder deutlich zu
Diese Entscheidung stellt Österreich vor ein Problem, denn zuletzt haben mehrere Nachbarländer wieder steigende Flüchtlingszahlen gemeldet, darunter die Schweiz und Deutschland. Dabei handelt es sich oft um junge Männer aus Afghanistan. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland so viele Asylanträge gestellt worden wie seit 2017 nicht mehr. Wie aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervorgeht, nahm die Behörde 2021 rund 190.800 Asylanträge entgegen.
Rund 148 000 der Anträge betrafen Ausländer, die erstmalig in Deutschland einen Asylantrag stellten – dies ist der höchste Stand seit 2018. Etwa 17,5 Prozent der Erstanträge wurden eingereicht für Kinder im Alter von unter einem Jahr, die in Deutschland geboren wurden.
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