“Wir wollen das Prinzip bekräftigen, dass die Einreise nach Italien nur auf legalem Wege möglich ist. Wir werden der organisierten Kriminalität nicht gestatten, von Menschenschmuggel zu profitieren”, betonte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni nach einer Ministerratssitzung in einem Schreiben.

Das derzeitige Migrationsgesetz ist über 20 Jahre alt und wird von den Rechtsparteien in Rom als reformbedürftig angesehen. Auch viele Oppositionsparteien und zivilgesellschaftliche Gruppen fordern seit langem eine Überarbeitung des im Jahr 2002 unter der Regierung von Silvio Berlusconi eingeführten Gesetzes, um eine bessere Integration zu ermöglichen. Sie setzen sich für Maßnahmen zur besseren Integration ein.

500.000 illegale Migranten leben schätzungsweise in Italien

Das 2002 erlassene “Bossi-Fini-Gesetz” führte strafrechtliche Sanktionen für Personen ein, die illegal nach Italien einreisen. Allerdings sei die Abschiebung von Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht immer konsequent durchgeführt worden, kritisieren die Rechtsparteien. Schätzungen zufolge leben etwa eine halbe Million illegale Einwanderer in Italien.

APA/Tiziana FABI

Mit dem aktuellen Gesetz wird die temporäre Zuwanderung gegenüber der dauerhaften Migration bevorzugt: Aufenthaltsgenehmigungen für Einwanderer, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, sind begrenzt auf ein Jahr, jene für Migranten mit unbefristetem Arbeitsvertrag werden für zwei Jahre ausgestellt. Verlieren Zuwanderer ihren Arbeitsplatz, haben sie über einen Zeitraum von sechs Monate das Recht, im Land zu verbleiben, um eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

Sofortige Abschiebung illegaler Migranten

Zur Bekämpfung der irregulären Migration sieht das Gesetz die sofortige Abschiebung illegaler Migranten vor, die von der Polizei bis an die Grenze begleitet werden. Mutmaßlich irreguläre Einwanderer können in speziell dafür vorgesehenen Zentren vorübergehend inhaftiert werden, um ihre Identität zu überprüfen. Kann die Polizei die Identität der festgenommenen Person nicht feststellen, wird der Einwanderer für sechs Monate bis zu einem Jahr in Gewahrsam genommen oder abgeschoben.