Impfpflicht: Ab 15. März will Mückstein alle Verweigerer strafen
Von saftigen Geldstrafen alle drei Monate bis zur möglichen Beugehaft: Wer sich nicht impfen lassen will, der macht sich ab März 2022 strafbar. Dem eXXpress liegt der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vor, der das mögliche Ausmaß der geplanten Strafen enthüllt.
Die Bundesregierung verliert keine Zeit mit der Konkretisierung ihrer Pläne für die Einführung einer allgemeinen Impflicht in Österreich. Der erste Gesetzesentwurf für die Impfpflicht, die schon mit Februar 2022 in Kraft treten soll, steht bereits und liegt noch vor seiner Veröffentlichung auch dem eXXpress vor. Wie bereits berichtet will der Staat alles andere als zimperlich gegen Impfverweigerer vorgehen: So müssen Personen, die sich nicht impfen lassen, ab dem Stichtag des 15. März 2022 mit Strafen von bis zu 600 Euro alle drei Monate rechnen. Die Höchststrafe beläuft sich auf 3.600 Euro.
Der vertrauliche Entwurf für die Impfpflicht, der der #zib2 vorliegt, sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, Höchststrafe: 3.600 Euro.
— Martin Thür (@MartinThuer) December 5, 2021
Ausgenommen: Alle bis 14, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach positiven Test und gesundheitliche Gründe. pic.twitter.com/60nXnkYKqy
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