Impfpflicht für Kinder? Gesundheitsminister Rauch (Grüne) sorgt für Verwirrung
Also was jetzt? Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kündigt in einem Interview vollmundig an, weitere Kinderimpfungen verpflichtend machen zu wollen – um diese Ansage wenig später wieder zurückzunehmen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat mit Aussagen zu verpflichtenden Kinderimpfungen mächtig Verwirrung gestiftet. In einem jüngst veröffentlichten Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“ sprach er sich dafür aus, zusätzliche Impfungen im Eltern-Kind-Pass zu verankern. Die Frage, ob er sie damit für Sozialleistungen verpflichtend machen wolle, beantwortete er mit „Genau, exakt.“
„Ich halte jeden Anreiz, dass Impfungen – vor allem Kinderimpfprogramme – durchgeführt werden, für sinnvoll“, war Rauch in den Vorarlberger Nachrichten zitiert worden: „Wir arbeiten gerade daran, den Eltern-Kind-Pass zu digitalisieren, und haben einige zusätzliche Leistungen aufgenommen. Und meine Zielsetzung wäre in weiterer Folge, die zusätzlichen Kinderimpfungen unterzubringen.“
Wie bereits erwähnt bejahte er in dem Interview auch die Frage nach einer Verknüpfung mit Sozialleistungen: „Aber es muss im Rahmen des Eltern-Kind-Passes sein und nicht als isolierte Sanktionsmaßnahme, das lehne ich ab.“
Gesundheitsministerium rudert zurück
Heute ruderte das Gesundheitsministerium allerdings schon wieder zurück. In einer „Klarstellung“ gegenüber der APA heißt es: „Eine ‚Impfpflicht‘ ist in keiner Weise angedacht, ebenso nicht die Koppelung an die Auszahlung bestehender Leistungen.“ Die Ausweitung des Kinderimpfprogrammes um wichtige Kinderimpfungen wie etwa Meningokokken sei Rauch aber ein großes Anliegen. Damit diese Leistungen auch in Anspruch genommen werden, müsse die Hürde niedrig sein. Anreize zu schaffen, sei „eine wichtige Aufgabe für die Zukunft“. Der Eltern-Kind-Pass biete sich als Umsetzungsinstrument an.
Auch auf Rückfrage der APA betonte ein Sprecher des Gesundheitsministers, dass nicht angedacht sei, Impfungen verpflichtend zu machen. Man wolle sie auch nicht zur Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes machen, wie das schon derzeit für Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gilt.
Kommentare