Innenministerium prescht vor: Bezahlkarte für Asylwerber soll bundesweit kommen
Die Testphase für die Bezahlkarte ist positiv verlaufen, deshalb will das Innenministerium diese in ganz Österreich einführen – einem allfälligen Missbrauch der Karte durch Asylwerber wurde ein Riegel vorgeschoben.
Ziel des Innenministeriums ist es, dass die Karte ab dem nächsten Jahr überall zum Einsatz kommen kann.
Für die Bundeseinrichtungen ist das praktisch fix, die Länder können autonom entscheiden, ob sie das vom Innenressort entwickelte Modell übernehmen. Ziel ist, die Grundversorgung von Asylwerbern möglichst ohne Bargeld abzuwickeln.
Die Testphase läuft seit Juli dieses Jahres, zum einen in Kooperation mit dem Land Oberösterreich und Einrichtungen wie Rotes Kreuz, Volkshilfe und Diakonie im Bezirk Steyr, zum anderen in der Bundesbetreuung in Bad Kreuzen.
Zurzeit sind über 130 Bezahlkarten im Umlauf. Auf sie werden alle Leistungen, die man in der Grundversorgung beziehen kann, gebucht. Am Bankomat abheben kann man lediglich das Taschengeld in Höhe von 40 Euro, und das einmal im Monat. Einkäufe sollen mit der Karte künftig in möglichst vielen Geschäften möglich sein.
Keine Nutzung in Wettbüros möglich - auch Überweisungen in die Heimat können nicht getätigt werden
In gewissen Branchen kann sie freilich nicht genutzt werden, etwa in Wettlokalen, wie die zuständige Gruppenleiterin im Innenministerium, Elisabeth Wenger-Donig, sagte. Auch sei es unmöglich, Überweisungen ins Ausland zu tätigen. Andererseits könne mit der Karte ohne weiteres ein Ticket für den öffentlichen Verkehr gekauft werden.
Für Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) birgt die Bezahlkarte etliche Vorteile. So könnten weder Geldleistungen an Schlepper ausbezahlt noch Überweisungen größerer Summen in die Heimatregionen der Flüchtlinge überwiesen werden. „Es befeuert das Geschäft der Schlepper, wenn zu viel Geld ausbezahlt wird“, erklärte Karner.
Für den Innenminister ist es überdies positiv, dass die Karte jeder Flüchtling ab 14 Jahren erhält. Dadurch werde verhindert, dass alles Geld bei einem Familienpatriarchen lande, wie das bisher häufig der Fall gewesen sei.
Übrigens: Einen Zwang zur Implementierung in den Bundesländern gibt es nicht. Karner dazu: „Der Bund kann den Ländern nicht drüberfahren.”
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