Inseraten-Affäre: Kronzeugenregelung für Meinungsforscherin?
In der Inseraten-Affäre deutet jetzt ein Anlassbericht des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung daraufhin, dass Meinungsforscherin Sabine B. die Kronzeugenregelung in Anspruch genommen haben könnte. Das bedeutet im Klartext: Sie könnte ein Geständnis abgelegt haben.
Freilich gibt es hierfür bislang nur Indizien über die Ö1 am Freitagmorgen berichtet hat. Anlass für die Annahme ist ein Anlassbericht des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung. Darin wird unter anderem der Ablauf der Festnahme geschildert. Einen Tag später hat dann die Beschuldigteneinvernahme durch die WKStA stattgefunden. Weil sie laut dem Dokument an diesem Termin über ihre Rechte belehrt worden ist, dürfte auch eine Aussage gefolgt sein. Außerdem wurde sie laut Ö1 angewiesen, absolutes Stillschweigen zu wahren, um nicht die Ermittlungen zu gefährden. Ihre Aussage wurde mittels Bild und Ton dokumentiert.
Flotte Enthaftung
Sie musste zudem versichern, jeden Kontakt mit anderen Beschuldigten zu unterlassen und an der weiteren Aufklärung mitzuwirken. Aufgrund dieser “geständigen Verantwortung” wurde sie auch nach der Einvernahme enthaftet.
B. wird in der Inseraten-Affäre vorgeworfen, Umfragen frisiert und diese mittels Scheinrechnungen an das Finanzministerium abgerechnet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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