Brunner sei “in Europa anerkannt, über die Grenzen Österreichs hinweg gut vernetzt und bringt mehrere Kompetenzen mit”, meinte auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in der gemeinsamen Aussendung. Man habe in den vergangenen Jahren sehr konstruktiv zusammengearbeitet.

Um die Nominierung hatte es innerhalb der Koalition ein wochenlanges Gezerre gegeben. Anfang Juni hatte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kundgetan, sich nicht mehr an einen einstigen Sideletter zum Koalitionsabkommen gebunden zu fühlen, wonach die ÖVP das Vorschlagsrecht für den nächsten Kommissar hat. Nehammer bestand wiederum auf der Vereinbarung. Als weitere Stichelei wurde in der ÖVP gewertet, dass die Grünen schließlich auch noch den Vorstoß der NEOS unterstützten, den früheren ÖVP-Abgeordneten und EP-Vizepräsidenten Othmar Karas zu nominieren – angesichts des Zerwürfnisses mit ihrem ehemaligen Mandatar ein No-Go für die Volkspartei. Zuletzt soll sogar der Bundespräsident den Verhandlern nahe gelegt haben, rasch zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Seit Dezember 2021 Finanzminister

Der 52-jährige Vorarlberger Brunner hatte freilich ohnehin stets die besten Karten im Postenpoker. Dass er die notwendigen Kompetenzen für den Posten des EU-Kommissars mitbringt, gilt als unbestritten. Der eloquente Wirtschaftsbündler, der unter anderem auch am King’s College London studiert hat, führt seit Dezember 2021 das Finanzministerium.

Offenes Interesse an dem Job hat auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gezeigt. Allerdings wird gemunkelt, dass das Verhältnis zwischen Nehammer und Edtstadler abgekühlt ist, weil sie als Konkurrenz für den Parteivorsitz genannt wurde. Nehammer wies dies im APA-Interview zurück, “es ist jetzt Wahlkampfzeit”, das habe auch immer “die Folge, dass es sehr viele Gerüchte gibt”, aber wer so etwas streue, “kennt sich offensichtlich in der Volkspartei nicht wirklich aus”.

Dem Wunsch von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass die Mitgliedsstaaten jeweils einen Mann und eine Frau nominieren, ist die Bundesregierung mit der nunmehrigen Entscheidung nicht nachgekommen. Nehammer betonte vor der Verkündung der Einigung gegenüber der APA, der entsprechende Brief sei eine “Möglichkeit” der Kommissionspräsidentin, sich an die Regierungschefs zu wenden, “aber es ist keine Muss-Bestimmung”.

Das innerstaatliche Verfahren in Österreich sieht vor, dass nach einem entsprechenden Beschluss im Ministerrat eine “förmliche Einvernehmensherstellung” im EU-Hauptausschuss im Parlament erfolgen muss. Erst dann wird die Nominierung des designierten Kommissionsmitglieds förmlich an das EU-Ratssekretariat mitgeteilt.