Viel Kritik an Oster-Lockdown: Das sind die verschärften Maßnahmen
Immer mehr Österreicher sind über die neuesten Lockdown-Pläne verärgert: Heute werden die Details zum bevorstehenden Oster-Lockdown präsentiert. Der eXXpress hat die wichtigsten Informationen bereits vorab.
Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) will heute die neuen, bevorstehenden Maßnahmen für die sogenannte Oster-Ruhe präsentieren. Grund für die Verschärfungen ist die angespannte Situation auf den Intensivstationen im Osten Österreichs sowie die stetig steigenden Corona-Zahlen. Durch eine rigorose Kontaktbeschränkung will man die Ansteckungswelle brechen.
Wieder wird es Ausnahmen geben
Für den Osten gilt wieder eine ganztägige Ausgangssperre. Allerdings gibt es, wie schon bei den vorangegangenen Lockdowns folgende Ausnahmen:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige
Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Pflichten
Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Partnern, engsten Angehörigen oder wichtiger Bezugspersonen
Einkaufen von Lebensmitteln
Besuch von Ärzten und Apotheken sowie der Gang zum Corona-Test
Deckung eines Wohnbedürfnisses
Religionsausübung und Friedhofsbesuche
Versorgung von Tieren
Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
(Fast) Alles sperrt wieder zu
Betroffen vom Lockdown ist auch der Handel und die körpernahen Dienstleister wie Frisöre oder Kosmetikstudios.
Ebenfalls schließen müssen diesmal voraussichtlich die Take-Aways. Wer Essen vom Restaurant möchte, kann es diesmal nicht abholen, muss es sich liefern lassen.
Offen bleiben – wie schon bekannt – beispielsweise der Lebensmittelhandel (der Verkauf von non-food-Produkten ist nicht erlaubt), Apotheken, Drogeriemärkte, Trafiken, Sanitätshäuser, Optiker, Tierbedarf, Post, Tankstellen, KFZ- und Fahrradwerkstätten.
Zudem wird auch die Ein- und Ausreise in die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland genau geregelt. Diese ist nur gestattet, um engste Angehörige, Partner oder einzelne Bezugspersonen zu besuchen.
Für die Umsetzung muss die mittlerweile sechste Verordnung noch in der kommenden Woche den Hauptausschuss passieren.
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