“Für mich als Verfassungsministerin ist es schwer zu nehmen, dass eine auf die Bundesverfassung angelobte Ministerin die Verfassung missachtet, eine Bundesländerstellungnahme missachtet und entgegen dem beim Rat hinterlegten Wunsch bzw. Faktum, dass hier nicht zugestimmt werden darf, hier zustimmt”, sagte Edtstadler. Zur Erinnerung: Leonore Gewessler hat dem umstrittenen EU-Renaturierungsgesetz in Luxemburg zugestimmt. Gegen den zunächst einstimmigen Beschluss der Landeshauptleute und ohne Berücksichtigung des ÖVP-Landwirtschaftsministeriums, das ebenfalls gegen das Naturschutzgesetz votierte.

Durch diesen Alleingang machte Gewessler das Gesetz erst möglich. Mit ihrer Stimme spielte sie das Zünglein an der Waage, verhalf dem Vorhaben zur notwendigen Mehrheit. Die ÖVP war brüskiert, reagierte mit einer Strafanzeige gegen die Ministerin wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, Kanzler Karl Nehammer kündigte eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Schwere juristische Geschütze, die Gewessler allerdings wie zuletzt am Bundeskongress der Grünen in Wien weg lächelte: “Ich habe gesetzeskonform gehandelt”, behauptet sie.

Rolle des Verfassungsdienstes kritisch betrachtet

Edtstadler ist da diametral anderer Meinung, beruft sich dabei auch auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes. Der ist allerdings dem ÖVP-geführten Bundeskanzleramt untergeordnet und damit nach Ansicht der Grünen nicht unabhängig. Auch der Vize-Kanzler der Republik Österreich (Kogler) äußerte Zweifel am Verfassungsdienst der Republik Österreich.

“Unerhört”, nannte dies Ministerin Edtstadler bei ZIB-Anchor Armin Wolf, der kritisch nachfasste, weil auch die ÖVP in der Vergangenheit schon mal an der Einschätzung des Verfassungsdienstes (“Familienbeihilfe) vorbei regiert hatte. “Das sind zwei unterschiedliche Fälle”, behauptete Edtstadler.

Auf die Frage, warum man überhaupt mit diesen Grünen weiter regiere, schloss sich die Ministerin den Ausführungen des Kanzlers an: “Um Chaos zu verhindern.”