Der Anlass für die Klage war ein Newsletter der SPÖ-Bundesgeschäftsstelle vom 15. Mai 2024, in dem behauptet wurde, FPÖ-Chef Kickl pflege enge Kontakte zu einem verurteilten Neonazi. Außerdem distanziere er sich nicht von den rechtsextremen Identitären. Kickl wurde außerdem unterstellt, dass er als Innenminister eine Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) inszenierte, um belastende Gästelisten verschwinden zu lassen. Der FPÖ-Chef klagte daraufhin.

Bereits im vergangenen Sommer wurde eine einstweilige Verfügung gegen die SPÖ erlassen, die ihr diese Behauptungen untersagte. Nun folgte das Urteil, wie „Heute“ berichtete. Demnach hat die SPÖ Kickl zu Unrecht verleumdet und muss Schadenersatz zahlen.

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Die Richterin stellte dabei klar: Ein “enger Kontakt” setzt eine persönliche Beziehung voraus – eine solche konnte die SPÖ nicht nachweisen.

SPÖ muss Gegendarstellung per Newsletter versenden

Neben der Verurteilung zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 1.500 Euro verpflichtet das Urteil die SPÖ dazu, eine Gegendarstellung per Newsletter zu verschicken. Darin muss die Partei klarstellen, dass ihre Behauptungen über Kickl nicht den Tatsachen entsprechen.