Für viele Familien ist der Beitrag, den die Großeltern in der Kinderbetreuung leisten, unverzichtbar. In Schweden wurde nun ein solches Gesetz verwirklicht: In dem skandinavischen Land können nun auch Großeltern die Betreuung ihrer Enkelkinder übernehmen. Besonders Alleinerziehende profitieren von dieser Unterstützung. Eltern können einen Teil ihres Elterngeldes auf die Großeltern übertragen. Ein Elternpaar kann bis zu 45 Tage und ein alleinstehender Elternteil bis zu 90 Tage “abgeben”. Das vermeldete die schwedische Sozialversicherungsanstalt, eine staatliche Behörde, die das Sozialversicherungssystem verwaltet.

Großeltern-Karenz: Ungarn als Vorbild

In Ungarn ist die Großeltern-Karenz bereits schon länger umgesetzt. Das ist nur eine der Maßnahmen der Orbán -Politik, die Familien ins Zentrum rückt: Mütter sind von der Einkommenssteuer befreit: 25 % ein Kind, 50 % zwei Kinder, 75 % drei, 100 % vier. Lebenslang steuerbefreit. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen wurde erhöht, die Scheidungsrate gesenkt und die Abtreibungsrate verringert.

Auch Schweden ist mittlerweile bekannt für seine progressive Familienpolitik. Bürger haben Anspruch auf eine vollständige Freistellung von der Arbeit, wenn ihr Kind geboren wird. Das Elterngeld wird für 480 Tage, also etwa 16 Monate, pro Kind gezahlt. Davon wird die Entschädigung für 390 Tage auf der Grundlage des vollen Einkommens einer Person berechnet, während für die restlichen 90 Tage ein fester Betrag von 180 Kronen (rund 15 Euro) pro Tag gezahlt wird. Darüber hinaus können in Schweden Eltern bis zum achten Lebensjahr des Kindes reduzierte Arbeitszeiten in Anspruch nehmen, während Staatsbedienstete diese reduzierten Arbeitszeiten sogar bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes erhalten können.

Bereits im Dezember hatte das skandinavische Land den Vorschlag der Regierung zur Übertragung des Elterngeldes angenommen. Eine Vertreterin der schwedischen Sozialversicherungsanstalt sagte dem Fernsehsender SVT, das neue Gesetz werde „mehr Möglichkeiten bieten“. Auch in Deutschland besteht die Möglichkeit für Großeltern in Elternzeit zu gehen – allerdings  nur in Ausnahmefällen. Zwei besondere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Ein Elternteil des Kindes ist minderjährig oder befindet sich in einer Ausbildung, die er vor seinem 18. Geburtstag begonnen hat. Zudem dürfen beide Eltern des Kindes dann selbst keine Elternzeit nehmen.

ÖVP will eine Oma-Karenz

Vor mehr als einem Jahr hat die frühere ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner gefordert, die Elternkarenz auszuweiten – und zwar auf die Großeltern. Sie nannte damals eine ungarische Regelung als Vorbild. Karl Nehammer setzte schließlich Anfang des Jahres mit diesem Vorschlag fort: Einem ÖVP-Papier zufolge soll die “Einführung der Großelternkarenz” auch Omas und Opas “den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ermöglichen, wenn diese an Stelle der Eltern die Betreuungspflichten wahrnehmen”.