Kinderbetreuungsgeld: Frau wartet sechs Jahre auf negativen Bescheid
Längst ist ihr Sohn aus dem Gröbsten raus, da erhält Bettina G. endlich einen Bescheid über das von ihr beantragte Kinderbetreuungsgeld: Negativ. Sechs Jahre lang hat sie auf diese Entscheidung warten müssen. Das ist definitiv zu lange, kritisiert die Volksanwaltschaft diesen Behörden-Irrsinn.
Das Kind von Bettina G. ist mittlerweile sechs Jahre alt. Auf das Kinderbetreuungsgeld wartet G. aber immer noch. Nach jahrelangem Warten hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) G. nun aber zumindest schwarz auf weiß mitgeteilt, dass sie keines bekommen soll – in Form eines Bescheids. Den bekämpft G. nun vor Gericht: “Wir haben Anrecht auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich”, sagte sie in der ORF-Sendung “Bürgeranwalt”.
Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert, dass “Menschen jahrelang im Kreis geschickt werden“, wenn für in Österreich lebende Kinder Kinderbetreuungsgeld beantragt wird, ein Elternteil aber in einem anderen EU-Land arbeitet. Dann verlangt die mit der Abwicklung beauftragte ÖGK zahlreiche Bestätigungen und Bescheide ausländischer Behörden, die diese aber nicht ausstellen. Bettina G.: “Wir haben kilometerlange E-Mail-Konversationen und stundenlange Telefonate geführt, um zu beweisen, dass wir unserer Mitwirkungspflicht nachkommen.“
Der Fall geht vor Gericht
Die Volksanwaltschaft hat wiederholt heftig kritisiert, dass das zuständige Familienministerium uneinsichtig und nicht zu einer bürgerfreundlichen Handhabung der Regelungen bereit ist. “Und es ist ein Skandal für sich, dass die Bescheiderstellung sechs Jahre gedauert hat“, sagt Achitz. Denn ohne Bescheid hatte G. keine Berufungsmöglichkeit. Achitz: “Aber jetzt werden die Gerichte entscheiden, ob die Behörden formal korrekt gehandelt haben.”
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