Roland L., der zuletzt als “wilder” Mandatar ohne Parteibuch der FPÖ im Grazer Gemeinderat saß, muss sich wegen der Herstellung von „bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen” verantworten, wie es in der Anklageschrift heißt. Mit Bekanntwerden der Ermittlungen und der Anklage ist nun auch klar, warum der Gemeinderat im April überraschend seinen Rücktritt erklärt hatte.

Roland L. vertrat die FPÖ seit 2008 im Grazer Kommunalparlament, war zehn Jahre lang stellvertretender Stadtparteiobmann. Als Finanzreferent von Klub und Partei griet er in den Finanzskandal. Fördergelder sollen von Verantwortlichen der Freiheitlichen veruntreut worden sein – was diese bestreiten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Gesetz sieht Haftstrafen für die Täter vor

Während der Ermittlungen wurde auch das Haus von Roland l. durchsucht. Zunächst sickerte durch, dass die Fahnder Nazi-Literatur von Hitlers “Mein Kampf” bis zu dem Werk “Die Judenfrage im Unterricht” sicherstellten. Erst später kamen die Kinderpornos ans Licht.

Der Gesetzgeber sieht für den Fall einer Verurteilung eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft vor. Sollten die 400 vorgefundenen Dateien vom Gericht als größere Menge gewertet werden, liegt das Minimum bei einem Jahr Haft. bei Ersttätern wie dem Grazer Ex-Gemeinderat ist mit einer Aussetzung zur Bewährung zu rechnen.

Die Ermittlungen gegen Roland L. wegen der Nazi-Literatur und einer mögliche Beteiligung am Finanzskandal laufen noch.