Kindeswohl ist kein dauerhafter Asyl-Grund
Abschiebungen dürfen auch vorgenommen werden, wenn Kinder davon betroffen sind. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt ein Bericht eines unabhängigen Expertenbeirats, der sich mit rechtlichen Fragen im Fremdenwesen befasst hat.
Das Kindeswohl hat demnach eine zentrale Bedeutung – setzt aber nicht automatisch rechtsstaatliche Entscheidungen außer Kraft. So lautet das Fazit einer unabhängigen Expertenkommission, die sich mit Fragen des Kindeswohls im Bereich Fremden- und Asylwesen befasst hat. Demnach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in solchen Fragen in Österreich umfassend ausgeprägt, was unter anderem dadurch zum Ausdruck kommt, dass es klare Richtlinien gibt, wie Verfahren zu führen sind sowie starke Rechtsschutz-Instrumente.
Klares Fazit der Experten
Wichtigster Punkt: Weil laut der Einschätzung der Experten ein öffentliches Interesse an einem funktionierenden Asylsystem besteht, können rechtsstaatliche Entscheidungen, die eine Ausreiseverpflichtung enthalten, nicht allein durch die Beteiligung von Minderjährigen ausgehebelt werden. Im Klartext: Kinder sind kein ausreichender Grund, um eine Abschiebung zu verhindern.
Der Fall Tina löste eine Debatte aus
Das Thema wird in Österreich immer wieder diskutiert, zuletzt etwa bei der Abschiebung der zwölfjährigen Tina und ihrer fünfjährigen Schwester zu Jahresbeginn nach Georgien. Damals hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis für ein Bleiberecht der Mädchen demonstriert.
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