Jetzt hat Martha Sonja Krumpeck ein großes Problem. Eigentlich mehrere. Die Frontfrau von Österreichs “Letzter Generation”, die einst aus der LGBTG-Bewegung kam und über “Fridays for Future” bei den Klima-Klebern strandete, wurde vom Landgericht Frankfurt/Main zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt – der eXXpress berichtete. Aus Protest klebte sie sich unmittelbar nach der Urteilsverkündung an ihrem Tisch fest, musste samt Möbelstück aus dem Saal entfernt werden.

Schon im April des vergangenen Jahres war die studierte Molekularbiologin aus einem kleinen burgenländischen Dorf im Bezirk Eisenstadt-Umgebung vom Amtsgericht Frankfurt/Main in der selben Causa ebenfalls zu vier Wochen Haft wegen Nötigung verurteilt worden, was die nächst höhere Instanz nun bestätigte. Krumpeck, spätestens seit einem Hungerstreik die bekannteste Klima-Aktivistin Österreichs, hatte sich gemeinsam mit Mitgliedern der Gruppe “Scientist Rebellion” an einem Straßenprotest beteiligt.

Mit dem Urteil sende das Gericht laut Klima-Kleberin Krumpeck eine gefährliche Botschaft aus: “Benzin und Diesel genießen Priorität, während diejenigen, die unablässig auf den Schutz des Klimas und somit das Überleben der Menschen hinweisen, im Gefängnis landen. Das ist nichts anderes als irrationaler Wahnsinn!”, sagte sie, bevor sie von Justizbeamten aus dem Gerichtssaal getragen wurde.

Einzelfallentscheidung in der Causa Krumpeck

Mit der Kritik wird die Justiz leben können. Ein anderes Problem erscheint da schon schwieriger zu lösen zu sein. Wohin jetzt mit der Transfrau aus Österreich. In eine Justizvollzugsanstalt für Frauen, in das Gefängnis für Männer? Die Rechtslage ist nicht eindeutig und wird in den unterschiedlichen Bundesländern Deutschlands auch unterschiedlich angewandt. In Hessen gilt die Einzelfallentscheidung. Der zuständige Richter und ein Leiter einer Justizvollzugsanstalt entscheiden in Abwägung, was die sicherste Variante darstellt. Für die anderen Insassen, aber auch für Frau Krumpeck.