Martin Kocher stellt klar: Eltern haben Anspruch auf Freistellung vom Dienst, wenn ihre Kinder in Quarantäne sind
Ein Gerücht macht zurzeit die Runde: Eltern, deren Kinder sich in Quarantäne befinden, müssten demnach eigens Urlaub beantragen, um diese zu betreuen. Arbeitsminister Martin Kocher weist diese Behauptungen nun entschieden zurück.
Wenn die eigenen Kinder in Quarantäne müssen, sind auch die Eltern gefordert. Immer öfter ist nun zu hören, Eltern müssten sich dann Urlaub nehmen ohne Sonderbetreuungszeit. Nun schaltete sich auch Arbeitsminister Martin Kocher ein und stellt klar: “Das ist falsch.”
Wenn die eigenen Kinder in Quarantäne sind, haben Arbeitnehmer nämlich “Anspruch auf Freistellung unter Entgeltfortzahlung”. Das folge aus dem Angestelltengesetz und dem allgemeines bürgerlichen Gesetzbuch. “Außerdem besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Pflegefreistellung aus dem Urlaubsgesetz.”
ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Freistellung unter Entgeltfortzahlung bei der Quarantäne ihrer Kinder aus Angestelltengesetz und ABGB, unabhängig von der Sonderbetreuungszeit. Außerdem besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Pflegefreistellung aus dem Urlaubsgesetz. 4/n
— Martin Kocher (@MagratheanTimes) September 15, 2021
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