Kornspitz oder Salzstangerl? Bablers MwSt-Plan wird zum Bürokratie-Monster
Klingt nach Entlastung, endet im Steuerchaos. Babler will die Mehrwertsteuer für Brot, Obst und Milch auf 4,9 Prozent senken. Doch in der Praxis drohen 1000 Detailfragen, Abgrenzungs-Wirrwarr, IT-Kosten und Wurstsemmel-Streitfälle – ein administrativer Koloss für Handel und Finanzverwaltung.
Was bei Brot und Gebäck künftig mit 4,9 Prozent Mehrwertsteuer gilt, wirft mehr Fragen auf als Antworten.GETTYIMAGES/atomares/J Studios
Möglicherweise hat sich Andreas Babler das alles etwas einfacher vorgestellt. In der ORF-Pressestunde verlas der Vizekanzler eine Liste jener Lebensmittel, die ab Juli von der Mehrwertsteuersenkung erfasst sein sollen: Milch, Milchprodukte und Eier, Brot und Gebäck, Erdäpfel, Paradeiser, Zwiebel, Knoblauch sowie diverse in Österreich angebaute Gemüse- und Obstsorten. Klingt noch angenehm überschaubar.
Komplizierter wird es schon bei der nächsten Frage: Kommt die Steuersenkung überhaupt beim Kunden an – oder bleibt sie im System hängen? Kontrollieren soll das laut Regierungsangaben die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Dass Österreich hier auf ein bürokratisches Hindernisrennen zusteuert, dämmert spätestens dann, wenn man die banalsten Umsetzungsfragen stellt: Was ist „Brot“ – und was schon ein Spezialprodukt? Gilt das auch für Kornspitz, Salzstangerl, belegte Semmeln oder Mischprodukte?
Jemand, der es wissen muss
Wer verstehen will, wo die Probleme wirklich beginnen, landet schnell bei Ingrid Rattinger. Sie ist Umsatzsteuerberaterin und leitet die Steuerberatung bei EY (Ernst & Young) in Österreich, also bei der heimischen Niederlassung eines der vier größten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen weltweit. Rattinger sagt: Die wesentlichsten praktischen Schwierigkeiten entstehen bei der Abgrenzung – also genau dort, wo alles noch harmlos klingt.
Wörtlich warnt sie: „Die größten praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen ergeben sich aus der notwendigen Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten.“
Apfel ist nicht gleich Apfel
Was nach trockener Steuertechnik klingt, ist im Alltag explosiv. Übersetzt heißt das: Sobald der Gesetzgeber „Obst“ sagt, fragt die Realität zurück: Welches Obst genau – in welchem Zustand?
Rattinger nennt ganz konkrete Beispiele: „In der Praxis stellt sich dabei eine Vielzahl von Detailfragen, etwa ob geschnittenes frisches Obst oder Obstkonserven ebenfalls unter die Ermäßigung fallen, ob frische Nudeln begünstigt sind oder wie mit gefüllten Produkten wie Ravioli umzugehen ist, wenn diese beispielsweise Fleisch enthalten.“
Mit anderen Worten: Zählt der Apfel im Regal – aber nicht die Apfelschnitze im Plastikbecher? Sind Nudeln steuerlich begünstigt, aber Ravioli plötzlich ein Luxusprodukt?
Gebäck – ein Wort, hundert Steuerfallen
Und dann ist da Bablers Pressestunden-Wort des Tages: Gebäck. Auch das klingt nach Semmel – ist in Wahrheit aber ein ganzer Kosmos. Rattinger listet es trocken auf: „Ähnliche Abgrenzungsprobleme ergeben sich bei Backwaren, etwa bei der Frage, ob neben klassischem Brot auch Produkte wie Kornspitz oder Salzstangerl begünstigt sind.“
Was im Alltag in drei Sekunden entschieden wird („Nehm’ ich Kornspitz oder Salzstangerl?“), wird im Steuersystem zum Mini-Krimi: Ist das noch Brot? Schon Gebäck? Ein Sonderfall? Und was ist eigentlich mit Laugenstangen, Croissants, Vollkornweckerln oder belegten Semmeln?
Die Wurstsemmel als Mehrwertsteuer-Puzzle
Endgültig schwindlig wird es dort, wo Menschen essen, wie Menschen eben essen: gemischt.
Rattinger spricht hier von „besonders komplexen“ Fällen – etwa bei Mischprodukten zu einem Einheitspreis. Als Beispiel nennt sie die Wurstsemmel: Brot begünstigt, Wurst nicht. Dazu kommen Gurkerl, Senf, Butter. In der Realität ein Produkt – in der Steuerlogik plötzlich ein Puzzle
Oder die nächste Alltagsfrage: Gilt der reduzierte Steuersatz für eine einzelne Semmel beim Bäcker? Und was ist mit einer Brotschnitte im Café? Je näher man dem echten Leben kommt, desto weiter entfernt sich das Modell von jeder administrativen Einfachheit.
IT-Wahnsinn statt Steuergeschenk
Doch damit nicht genug: Bablers neuer Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent ist nicht nur politisch, sondern auch ein Technik-Problem. Umsatzsteuer-Expertin Ingrid Rattinger (EY Österreich) sagt wörtlich, „dass der neue Steuersatz von 4,9 % technisch in den Systemen angelegt werden muss“ – und zwar „nicht nur auf der Ausgangsseite bei Lebensmittelhändlern, sondern auch auf der Eingangsseite“. Hintergrund: Auch Unternehmen müssen beim Einkauf korrekt abrechnen, etwa wegen des Vorsteuerabzugs.
Und sogar der Kassenzettel kann zum Stolperstein werden. Rattinger warnt vor „praktischen Problemen bei der Darstellung auf Kassenbelegen“ – etwa wegen begrenztem Platz oder zusätzlichem Programmierungsaufwand für einen weiteren Steuersatz.
Übersetzt heißt das: Die Steuer wird nicht einfach „gesenkt“, sondern muss überall neu eingepflanzt werden – in Kassen, Abrechnung und Buchhaltung. Meine Zuspitzung: Österreich bekommt damit nicht nur billigere Lebensmittel, sondern auch eine neue Baustelle – und die steht genau dort, wo es im Alltag schnell gehen muss: an der Kassa.
Einmal eingeführt, hört das Betteln nie mehr auf
Doch selbst wenn all diese Abgrenzungsprobleme irgendwie halbwegs administriert werden könnten – das nächste Problem ist bereits eingebaut: der politische Dauererweiterungs-Mechanismus.
Rattinger warnt: Selektive Mehrwertsteuersätze bleiben erfahrungsgemäß nie stabil. Jede neue Produktgruppe, die „auch noch“ in den ermäßigten Satz aufgenommen wird, mache das System komplizierter, verschärfe bestehende Abgrenzungsfragen und erhöhe den administrativen Aufwand – sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung.
Langfristig drohe damit ein stark fragmentiertes Mehrwertsteuersystem, das kaum noch handhabbar sei und zunehmend von Einzelfallentscheidungen und Auslegungsfragen abhänge. Übersetzt: Heute Brot und Milch, morgen Käse und Nudeln, übermorgen Fleisch und Fertiggerichte – und irgendwann entscheidet nicht mehr das Gesetz, sondern die lauteste Lobby.
Teuer, bürokratisch – und kaum Wirkung
Besonders pikant: Während der Verwaltungsaufwand explodiert, bleibt der Nutzen für die Konsumenten überschaubar. Rattinger dämpft die Erwartungen deutlich. Der Effekt auf den Endverbraucherpreis werde vergleichsweise gering ausfallen. Eine echte Lenkungswirkung zugunsten heimischer Produkte sei ohnehin begrenzt – und rechtlich nicht einmal zulässig. Selbst bei Brot, Käse, Obst und Gemüse dominiert im Supermarkt Importware – der exxpress berichtete. Der große Nutzen für heimische Bauern bleibt aus.
Bablers Mehrwertsteuer-Senkung könnte am Ende in mehr Bürokratie, mehr Rechtsunsicherheit, mehr politischer Willkür, kaum spürbarer Entlastung für Konsumenten sowie hohen Kosten für Handel und Verwaltung ausarten. Was als soziale Wohltat verkauft wird, entpuppt sich als steuerpolitische Bastellösung mit Chaos-Garantie.
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