Kronzeugen-Antrag: WKStA hat über Schmids Status entschieden
Die WKStA hat über den Kronzeugen-Antrag von Thomas Schmid entschieden. Ein Vorhabensbericht wurde an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Schmid belastete sich und prominente ÖVP-Vertreter schwer in verschiedenen Causen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Entscheidung über den Kronzeugen-Antrag des Ex-Vorstands der Staatsholding ÖBAG Thomas Schmid getroffen. Ein WKStA-Sprecher bestätigte dem “Kurier”, dass ein Vorhabensbericht kurz vor Ostern “nach oben” – also an die Oberstaatsanwaltschaft – geschickt worden sei. Wie entschieden wurde, wird nicht kommuniziert. Die Oberstaatsanwaltschaft muss das Vorhaben nun prüfen und ans Justizministerium weiterleiten.
Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – in mehreren Causen schwer belastet.
Neuer Vorstoß in der Casino-Causa
Auch in der Casino-Causa, in der seit 2019 ermittelt wird, wurde vor Ostern ein Vorhabensbericht der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Bei der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (Casag) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung Kurz I im Glücksspielbereich. Dabei soll es eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, um den den Freiheitlichen nahestehenden Peter Sidlo auf einem Ticket von Casag-Miteigner Novomatic in den Casag-Vorstand zu entsenden – obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ unter anderem Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.
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