
Kurz räumt Fehler bei richterlicher Befragung ein
Wie jetzt erst bekannt geworden ist, ist der Bundeskanzler bereits Anfang September fünf Stunden lang richterlich einvernommen worden. Obwohl er die Vorwürfe grundsätzlich entkräften konnte, musste er doch einen Fehler einräumen…
Das geht aus dem Protokoll der mehrstündigen Befragung hervor, das oe24 vorliegt. Demnach waren neben dem Kanzler auch Richter Stephan Faullhammer, WKStA-Ankläger Gregor Adamovic sowie Kurz-Anwalt Werner Suppan anwesend. Insgesamt fünf Stunden hat der Termin gedauert. Es geht um den Vorwurf der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kurz räumt Fehler ein
In einer mehrseitigen Stellungnahme konnte der Kanzler allerdings den Vorwurf gegen ihn grundsätzlich entkräften und betonte, nach bestem Wissen geantwortet zu haben. Allerdings musste er einen Fehler einräumen: Eine Antwort an den NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter bezüglich dem Bestellvorgang an der ÖBAG-Spitze habe man tatsächlich missverstehen können. Daher wollte er auch nachträglich das Protokoll ändern lassen, was aber von der Parlamentsmehrheit abgelehnt wurde.

Kurz argumentierte in der Befragung, dass es wenig Sinn gemacht hätte, vor dem Ausschuss in dieser Frage die Unwahrheit zu sagen, weil er ja wusste, dass das Mobiltelefon des damaligen ÖBAG-Chefs beschlagnahmt worden ist. Kurz: “Ich war schon zum Zeitpunkt der Einvernahme in Kenntnis darüber, dass die Nachrichtenkommunikation von Ma. Schmid umfänglich sichergestellt war, weshalb mir von vornherein klar war, dass jegliches bewusstes Abweichen von meiner konkreten Erinnerung (…) völlig sinnlos und kontraproduktiv wäre.”
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