Mega-Bauchfleck von Mückstein: "Kein vernünftiges Argument für Impfpflicht"
Die Reaktionen auf das drohende Aus der Impfpflicht folgten am Freitag prompt: FPÖ-Chef Herbert Kickl jubelt und fühlt sich bestätigt, die Regierung will unterdessen trotzdem daran festhalten. Klar ist nur so viel: Der Termin dürfte sich jedenfalls verschieben.
“Sehr erfreulich! Die Regierung hat ihre Unfähigkeit beim Versuch, einen Impfzwang einzuführen, ein weiteres Mal bewiesen”, jubelte FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl am Freitag anlässlich der ELGA-Stellungnahme, wonach eine Einführung der Impfpflicht zum 1. Februar technisch gar nicht möglich sei, sondern frühestens im April.
Es sei kein einziges vernünftiges Argument für die Einführung eines gesetzlichen Impfzwangs übrig geblieben, ist sich Kickl sicher. “Die Regierung wäre gut beraten, sich unverzüglich von ihren Plänen zu verabschieden und sich wieder zu Verfassung und Grundrechten zu bekennen.”
Gesundheitsministerium hält trotzdem an dem Gesetz fest
Im Gesundheitsministerium gab man sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das “selbstverständlich berücksichtigt”. Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht mit Februar. Die Einhaltung der Impfpflicht solle ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.
Mehr als 61.000 Einwände gegen die Impfpflicht
Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich “mehrere Tabubrüche”. So werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.
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