Am 1. Juni 2024 verabschiedete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ihrer 77. Weltgesundheitsversammlung Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Beschlossen wurde das Paket im Konsensverfahren – ohne formale Abstimmung. Hauser sieht das wie folgt: „Diese Änderungen wurden quasi durchgewunken am letzten Tag der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO (am 1. Juni 2024) im sogenannten Konsensverfahren, also ohne eine ordentliche Abstimmung.“ Am 19. Juli 2025 endete die Frist, innerhalb derer Staaten Einspruch erheben konnten.

Offizielle Liste der Einsprüche

Auf Hausers Nachfrage bestätigte die EU-Kommission nun: Argentinien, Brasilien, Deutschland, Israel, Italien, Kanada, die Niederlande, Österreich, die Philippinen, Tschechien und die USA haben den WHO-Generaldirektor offiziell über ihre Ablehnung informiert.

Eine endgültige Ablehnung erklärten Argentinien, Israel, Italien und die USA. Eine vorläufige Ablehnung legten u. a. Deutschland, Österreich, die Niederlande und Tschechien ein. Sie begründeten dies mit dem Hinweis, zunächst nationale Verfahren abzuwarten. Eine Rücknahme der Ablehnung bleibt rechtlich möglich.

Für Länder wie die Slowakei, die Niederlande, den Iran und Neuseeland gilt eine längere Frist. Diese Staaten hatten bereits 2022 eine frühere Änderung der IGV abgelehnt, mit der die Einspruchsfrist von 18 auf 10 Monate und die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten von 24 auf 12 Monate verkürzt werden sollte. Weil sie dieser Verkürzung nicht zugestimmt haben, läuft für sie noch das alte Verfahren. Das bedeutet, sie können bis zum 19. März 2026 Einspruch erheben, und erst am 19. September 2026 würden die neuen Regeln automatisch in Kraft treten – sofern sie bis dahin keine Ablehnung eingereicht haben.

Neue WHO-Befugnisse – und massive Kritik

Oft wird die Einführung der „pandemischen Notlage“ als Herzstück der Reform beschrieben. Tatsächlich ist sie das sichtbarste und politisch umstrittenste Element, weil sie der WHO ermöglicht, auch bei einem bloßen Risiko oder bei drohender Überlastung einzelner Gesundheitssysteme weitreichende Maßnahmen zu empfehlen.

Doch die Änderungen gehen wesentlich weiter. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich künftig, nationale IGV-Behörden einzurichten, bestimmte Laborkapazitäten und Grundfunktionen dauerhaft vorzuhalten und ihre Risikokommunikation – einschließlich des Umgangs mit Desinformation – zu stärken. Zusätzlich wurden die Fristen für Einspruch und Inkrafttreten verkürzt, wodurch Änderungen schneller verbindlich werden.

Österreich legte Einspruch gegen WHO-Änderungen ein

Österreich hat am 17. Juli 2025 formell Einspruch gegen die WHO-Änderungen eingelegt, wodurch das Land vorerst nicht an die neuen Bestimmungen gebunden ist. Das Gesundheitsministerium teilte dazu am 18.07.2025 via OTS folgendes mit: „Die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IHR (2005), die am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen wurden, sind als Staatsvertrag zu behandeln und bedürfen daher der Annahme durch das österreichische Parlament. Um völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf ein rechtswahrender Einspruch in Bezug auf die gezielten Änderungen eingebracht. Solange dieser Einspruch aufrecht bleibt, ist Österreich nicht an die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebunden.

Und weiter: „Österreich profitiert davon, wenn die Fähigkeiten der WHO-Mitgliedsstaaten gestärkt werden, künftige Krankheitsausbrüche und Pandemien zu erkennen, rasch darauf zu reagieren, und die Reaktion zwischen Staaten zu koordinieren. Da Pandemien keine nationalen Grenzen kennen, ist es für den Schutz der Bevölkerung in Österreich nötig, alle internationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen“, so das Gesundheitsministerium.