Kommen werden Verschärfungen im Waffengesetz, aber auch ein Entschädigungsfonds für Betroffene und das Gymnasium. Für die dortigen Maturanten soll es eine flexiblere Regelung geben. Damit komme die Regierung ihrer Verantwortung nach dem Amoklauf in Graz nach, zeigten sich die Parteichefs überzeugt.

Aktuell komme man viel zu schnell an Waffen, meinte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Der Täter habe die verwendeten Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden seien, kritisierte er. Die Ergebnisse dieser psychologischen Untersuchung sollen künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sein. Bei Auffälligkeiten soll die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots geschaffen werden. Waffenpsychologische Gutachten sollen zudem verbessert werden.

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Entschädigungsfonds soll Betroffenen und Schule helfen

Das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen wird von 21 auf 25 Jahre erhöht, sagte Stocker. Beim Kauf der ersten Waffe wird die Wartezeit auf vier Wochen verlängert, erst danach wird sie ausgehändigt. Die Waffenbesitzkarte wird für erstmalige Waffenbesitzer für acht Jahre befristet. Keine Einschränkungen soll es hingegen bei den Jägern geben, diese würden einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe ausüben, so Stocker.

Geschaffen wird ein Entschädigungsfonds in der Höhe von 20 Millionen Euro. Dadurch werde man betroffenen Familien rasch und unbürokratisch helfen – etwa mit den Begräbniskosten oder durch psychologische Betreuung, erklärte Stocker. Das BORG Dreierschützengasse erhalte daraus ebenfalls finanzielle Mittel, um die Folgen zu bewältigen. Auch die Maturanten des Gymnasiums werden von der Regierung in Schutz genommen. Wer auf die mündliche Matura verzichten will, soll trotzdem einen regulären Abschluss bekommen können, führte Stocker aus.

Schulpsychologie soll von der Ausnahme zur Regel werden, die Anzahl der Schulpsychologen soll deshalb in den kommenden drei Jahren verdoppelt werden, so der Kanzler. Stehen Schüler vor einem Schulabbruch oder einer Suspendierung, soll es ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern geben. Wird dem nicht nachgekommen, sind Sanktionen geplant. Schulen sollen zudem Sicherheitskonzepte erarbeiten.