Nach Freispruch für FPÖ-Landesrat Waldhäusl: WKStA legt Beschwerde ein
Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Zug! Das Urteil im Prozess gegen Gottfried Walhäusl ist nicht rechtskräftig, die WKStA legt Nichtigkeitsbeschwerde ein. Für FPÖ-Klubmann Landbauer ist klar: Die grüne Justizministerin Alma Zadic will den Freispruch für Landesrat Waldhäusl nicht wahrhaben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt nach Freisprüchen im St. Pöltner Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Das teilte Sprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag auf Anfrage mit. Damit ist das Urteil von Freitag nicht rechtskräftig, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug.
Die WKStA hatte dem Freiheitlichen und der ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 vorgeworfen, weil das Quartier laut Anklage ungeeignet war. Die Jugendlichen seien “einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden”. Dem Urteil des Schöffensenats zufolge war die Unterkunft dagegen “nicht per se ungeeignet”.
Die Anklagebehörde hatte nach den Freisprüchen am Freitag keine Erklärung abgegeben, nun wurden Rechtsmittel angekündigt. Waldhäusls Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich von der Nichtigkeitsbeschwerde “wenig überrascht”. Er habe “fast damit gerechnet”, sehe dem weiteren Verlauf des Falles aber “mit Ruhe und Gelassenheit” entgegen.
„Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig und alleine darum, ein Exempel gegen einen Freiheitlichen zu statuieren.“
Kritik gibt’s in diesem Zusammenhang auch erneut an der grünen Justizministerin Alma Zadic. Laut Udo Landbauer solle Waldhäusl mundtot gemacht werden. „Ein Freispruch für einen freiheitlichen Landesrat, der sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, darf nicht sein. Die grüne Justizministerin will einfach nicht wahrhaben, dass Landesrat Waldhäusl freigesprochen wurde“, kommentiert der FPÖ Landespartei- und Klubobmann des níederösterreichischen Landtag die angekündigte Beschwerde der WKStA. „Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig und alleine darum, ein Exempel gegen einen Freiheitlichen zu statuieren. Der einzige Landesrat in Österreich, der eine restriktive Asylpolitik betreibt, soll mundtot gemacht werden“, spricht Landbauer von einem durchschaubaren Manöver. Und: „Das ist der nächste Skandal in diesem von Beginn an politisch motivierten Schauprozess. Die grüne Justizministerin unterwandert den Rechtsstaat und die ÖVP geht in die Knie. Das hat man davon, wenn man die Grünen in die Regierung holt. Wer freigesprochen ist, wird weiterverfolgt“, sagt Landbauer.
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