Nach Korruptionskrimi und Gagen-Plus: EU-Beamte schenken sich 4 freie Tage!
Was für eine Provokation der Steuerzahler: Selbst nach dem imageschädlichen Korruptions-Skandal um EU-Vize Eva Kaili (44) und einer Gagen-Erhöhung um 4,4 % schenken sich die 32.000 EU-Beamten jetzt vier Tage Zusatz-Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr.
Während wir “normalsterbliche” Steuerzahler für die Wochentage zwischen dem Christfest und dem Silvester-Wochenende natürlich so wie schon immer Urlaubstage verbrauchen, um den Weihnachtsfrieden zu genießen, gibt’s für die 32.000 Mitarbeiter der EU-Kommission eine Sonderregelung: Der Dienstherr, also die EU-Spitze, schenkt allen Mitarbeitern die vier Wochentage zwischen Weihnachtsfest und Silvester-Wochenende als bezahlte Arbeitstage, niemand muss dafür einen seiner 24 bis 30 Urlaubstage verbrauchen, berichtet die Bild.
Für Weihnachtswoche müssen keine Urlaubstage verwendet werden
Die Außenwirkung ist denkbar schlecht: Immerhin lesen alle Europäer derzeit täglich von den neuesten Entwicklungen im Mega-Korruptions-Krimi um die sozialdemokratische EU-Parlamentsvizepräsidentin Eva Kaili (44) – etwa auch über ihr Geständnis und ihre in Plastiksäcken gehorteten Bargeld-Mengen. Und noch gut in Erinnerung ist die kürzlich – trotz akuter Krise – erfolgte Gagen-Erhöhung für alle EU-Beamte im Ausmaß von 4,4 %, auch das verbesserte nicht wirklich das Image der 32.000 Mitarbeiter der EU-Zentrale.
Die Zulagen und Annehmlichkeiten für die EU-Beamten sind ohnehin schon zahlreich: Zu den netten Gehältern kommen noch Zulagen – etwa eine Auslandszulage von 596 Euro, eine Kinderzulage mit 439 Euro, eine Erziehungszulage von 107 Euro, eine Schulkinder-Zulage von 293 Euro und eine Haushaltszulage 201 Euro.
Übrigens sind sämtliche EU-Beamte auch steuerlich begünstigt: Die Steuer wird an die EU gezahlt, der Steuersatz liegt zwischen 8 und maximal 45 Prozent. Auch die Regelungen für den Ruhestand sind angenehm: Mit 66 Jahren geht es in den Ruhestand. Die Pension beträgt nach 39 Dienstjahren 70 Prozent des letzten Grundgehaltes. Nach zehn Dienstjahren besteht bereits ein Anspruch auf 18 Prozent mit 66.
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