Nach Plagiatsvorwürfen: TU leitet Verfahren gegen Niki Popper ein
Die TU Wien hat nach den Anschuldigungen gegen Niki Popper ein Plagiatsverfahren eingeleitet. Die Redlichkeit des Corona- und Simulationsforschers steht für die Uni jedoch “außer Zweifel”.
Nach den Vorwürfen des “Plagiatsjägers” Stefan Weber gegen die Diplomarbeit und Dissertation des Simulationsforschers Niki Popper leitet die Technische Universität (TU) Wien ein Verfahren zur Überprüfung der beiden Arbeiten ein. Diese soll durch unabhängige, externe Gutachter erfolgen, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Gleichzeitig hielt die TU aber auch fest, dass “die Redlichkeit von Dr. Popper außer Zweifel steht”.
Fremdplagiate aus Wikipedia-Eintrag
Weber hatte Popper vorgeworfen, in seiner (mathematischen) Diplomarbeit Textstellen über den menschlichen Atmungskreislauf angeführt zu haben, ohne sie entsprechend auszuweisen. In Poppers Dissertation habe er außerdem Fremdplagiate aus einem Wikipedia-Eintrag, aus einer ein halbes Jahr älteren Dissertation und aus einem neun Jahre älteren Fachartikel anderer Autoren festgestellt. Die Kritikpunkte würden zwar nicht den “wissenschaftlichen Kern” der Arbeit betreffen – diese hätte aufgrund der Bestimmungen an der TU aber nicht angenommen werden dürfen.
Popper hatte daraufhin zwar eingeräumt, Passagen “unreflektiert” übernommen zu haben. Seine Arbeiten seien aber eigenständig verfasst worden.
TU überprüft Art der Mängel
Die TU will nun feststellen lassen, ob die Arbeit nur formale Mängel aufweise oder ein Plagiat im Sinne des Universitätsgesetzes (UG) vorliegt. Für letzteres muss einerseits eine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden und andererseits der Mangel “wesentlich” sein – also für die positive Beurteilung der Arbeit ausschlaggebend.
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