Für besonders scharfe Kritik hatte in Wien die Versammlung „Protest gegen das Hissen der Israelischen Fahne am Bundeskanzleramt“ gesorgt. Ausgerechnet auf dem Ballhausplatz wurde mehrmals der Spruch „From the river to the sea, Palestine must be free“ ausgerufen (auf Deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina muss frei sein“).

Dabei handelt es sich um einen bekannten Schlachtruf terroristischer Gruppen und ihrer Sympathisanten. Sie meinen damit die Errichtung eines Staates Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer, der gleichzeitig den Staat Israel auslöscht und ebenso seine Bürger.

Ehemaliger Staatsanwalt sieht Verdacht auf Verhetzung

Nun erklärt die Wiener Polizei auf X (Twitter): „Nach derzeit geltender Judikatur erfüllt der Satz ‚From the river to the sea, Palestine will be free!‘ nicht den Tatbestand der Verhetzung.“

Das hat den bekannten Juristen und ehemaligen Präsidenten der Internationalen Staatsanwältevereinigung Gerhard Jarosch auf den Plan gerufen. Er sieht die Staatsanwaltschaft nun am Zug, ist sich aber nicht sicher, ob auch sie hier keinen Tatbestand von Verhetzung sieht. Auf X kommentiert Jarosch: „Es ist auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die rechtliche Bedeutung einer Handlung nach dem StGB zu prüfen, die Kriminalpolizei nimmt hier nur Beweise auf. ‚From the river to the sea…‘ würde ich allerdings sehr intensiv als Verhetzung prüfen!“

Berichte an Staatsanwaltschaft geplant, vereinzelt Anzeigen

Die Polizei kündigte auch an, einen Bericht der Staatsanwaltschaft Wien zukommen zu lassen. „Auch bezüglich der anderen, bei dieser Versammlung skandierten Parolen werden im Verdachtsfalle Berichte an die Staatsanwaltschaft gesendet, die über eine weitere Strafverfolgung entscheidet.“

Bisher bestehe aber „kein eindeutiger Anlassfall, die Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz aufzulösen“. Aufgrund unzweideutiger Aussagen von Demonstranten sei es aber „zu Anzeigen bezüglich Verhetzung und gefährlicher Drohung“ gekommen.