Nach Zadic sagt das nun auch Edtstadler: ÖVP-Ministerin will Putin verhaften lassen
Sobald der Präsident der Russischen Föderation österreichischen Boden betritt, sei “eine Verhaftung durchzuführen”, sagt nun Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Sie ist mit dieser Meinung nicht allein: Auch die grüne Justizministerin Alma Zadic will das so machen.
Nach den Schlagzeilen um das Aus ihrer Lebensgemeinschaft und guten Tipps einer Boulevard-Zeitung zu ihrem Beziehungsleben sorgt die österreichische Verfassungsministerin mit einer für das neutrale Österreich politisch nicht unheiklen Ankündigung auch in Deutschland für Aufsehen: Karoline Edtstadler ließ im Gespräch mit der Zeitung “Tagesspiegel” keinen Zweifel, dass Österreich Wladimir Putin verhaften werde, falls er den Boden der Alpenrepublik betreten werde.
Edtstadler wörtlich auf die Frage, ob der russische Staatschef verhaftet würde, falls er nach Österreich käme: “Österreich wird seinen völkerrechtlichen und strafrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Der internationale Haftbefehl bedeutet, dass, wenn er österreichischen Boden betreten sollte, eine Verhaftung durchzuführen ist.”
Zadic will Putin ebenfalls verhaften lassen
Wie eXXpress-Leser wissen, wurde der Haftbefehl gegen Wladimir Putin am 17. März 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassen. Er beruht auf dem begründeten Verdacht, dass Putin für Deportationen ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich sei. Erstmals wird ein Staatschef eines ständigen Mitgliedslandes des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf diese Weise gesucht.
Auch Österreichs Justizministerin Alma Zadic (Grüne) meinte bereits, dass sie für eine Verhaftung Putins sei, sollte der Prsäident österreichischen Boden betreten. So hat das österreichische Justizministerium betont: “Österreich ist Vertragspartei des Römischen Statuts. Das bedeutet, dass das Land, wie die anderen Vertragsstaaten, verpflichtet ist, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten: Vom Gerichtshof erlassene Haftbefehle sind zu vollstrecken und vom Gerichtshof gesuchte Personen festzunehmen.”
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