Wegen ihrer rigiden Asyl-Politik ist die ungarische Regierung von Viktor Orban (60) wiederholt von der EU-Kommission gerügt worden. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Grundlage einer Klage der EU-Kommission einmal mehr eine ungarische Asylregel gekippt.

Hintergrund für die aktuelle Entscheidung ist ein Gesetz, das Ungarn 2020 während der Corona-Pandemie verabschiedete. Laut Gesetz mussten bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose für einen Asylantrag ein Vorverfahren durchlaufen. Die Betroffenen sollten in die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew, um dort persönlich eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abzugeben.

Anschließend konnten die ungarischen Behörden entscheiden, ob sie den Schutzsuchenden die Einreise nach Ungarn genehmigen, um dort einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula Von der Leyen brachte die Klage gegen Ungarn beim EuGH ein

Asyl: Brüssel klagte Ungarn - der EuGH kippte das Gesetz

Die EU-Kommission sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen das EU-Recht und klagte Ungarn. Der EuGH gab der EU-Kommission jetzt recht: Mit der Regelung werde den Betroffenen das Recht vorenthalten, in Ungarn um Asyl anzusuchen, so die Begründung.

Eine vorherige Absichtserklärung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und gewähre keinen effektiven und schnellen Zugang zum Asylverfahren. Die Maßnahme eigne sich auch nicht, um die Pandemie einzudämmen, so das Urteil der Richter.