Nicht zuletzt enorme Migrationsströme haben auch in Berlin die Lage verschärft. 100.000 Wohnungen fehlen in der Stadt. Nun lässt ein pikanter Plan des Senats aufhorchen:
„Bei der Neuvermietung aller landeseigenen Wohnungen soll grundsätzlich maximal ein Wohnraum pro haushaltsangehörige Person zur Verfügung gestellt werden“, heißt es in einem Entwurf , über den als erstes der „Tagesspiegel“ berichtete.

Nicht alle Politiker von Plänen überzeugt

Geregelt werden solle dies mittels „Kooperationsvereinbarung“ mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und dem landeseigenen Immobilien-Verwalter Berlinovo (vergleichbar mit „Wiener Wohnen“). Im Klartext hieße das: Ein Single hätte künftig nur noch Anspruch auf eine Ein-Zimmer-Wohnung, ein Paar auf eine Zwei-Zimmer-Wohnung.

Nicht einmal in der SPD sind alle Politiker restlos von der Idee überzeugt. Sevim Aydin (51), baupolitische Sprecherin der Fraktion, liefert gegenüber Medien ein Beispiel aus dem echten Leben: „Ich weiß nicht, ob man das so pauschal regeln kann. Wir wollen doch das Recht auf Home Office beschließen, das könnte dann in kleinen Wohnungen zum Problem führen.“ „Wird hier von Schwarz-Rot der Wohnungs-Sozialismus eingeführt?“, fragt sich unverblümt der Berliner FDP-Generalsekretär Lars Lindemann (52).

Wie man die Wohnungsnot lindern kann? Darüber gibt es aktuell unterschiedliche Auffassungen.

"Angemessenes Verhältnis zwischen Familien- und Wohnungs-Größe"

Gegenüber der „Bild“ rudert eine Sprecherin der Bauverwaltung bereits zurück: Dieser Entwurf sei wieder vom Tisch und nur „eine Diskussionsvorlage“ gewesen. „Eine solche Regelung kann nicht umgesetzt werden.“ Die Entwarnung kommt allerdings mit einem großen „aber“: So hält der Senat an Plänen fest, künftigen Mietern eine Maximal-Größe ihrer Wohnung vorzuschreiben! „Was wir wollen, ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Familien- und Wohnungsgröße“, heißt es weiter.

Sollte die Größe von Wohnungen gesetzlich limitiert werden?