Neues Gesetz: Trans-Frauen im Kriegsfall dann doch wieder Männer
Die Gesetze werden lockerer, es ist kaum noch ein Problem, offiziell zur Trans-Frau zu werden. Doch jetzt sorgt eine Ausnahme im Selbstbestimmungsgesetz für Aufregung: Danach dürfen Trans-Frauen im Kriegsfall zur Armee eingezogen werden.
Die deutsche Ampel-Regierung tut alles, um das Personenstandsgesetz bis zur Unkenntlichkeit aufzuweichen. Inzwischen sind nicht einmal mehr ein ärztliches Attest oder eine psychiatrische Begutachtung nötig, um ziemlich formlos als Mann über Nacht zur Trans-Frau zu werden. Mit allen Rechten: “Trans-Frauen sind Frauen”, stellte jüngst die grüne Familienministerin Lisa Paus (54) klar.
Doch ganz so ist es dann auch wieder nicht. Denn eine jetzt bekannt gewordene Ausnahmeregelung im Selbstbestimmungsgesetz macht Trans-Frauen auch ganz schnell wieder zu Männern. Im Kriegsfall gilt nämlich auch für sie: “Alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind”, werden zur Bundeswehr eingezogen.
Ministerium will "plötzliche" Trans-Frauen verhindern.
Im Klartext heißt das: Im Verteidigungsfall müssen auch Trans-Menschen zum Dienst an der Waffe bei der Bundeswehr einrücken.
Die Ausnahmeregelung haben Justiz- und Familienministerium gemeinsam erarbeitet. Verhindert werden sollte, dass sich im Ernstfall zu viele junge Männer plötzlich zu Trans-Frauen erklären, um einer Einberufung zu entgehen. Nur Trans-Frauen, die schon lange als solche im Personenstandsregister geführt werden, sollen vom potenziellen Kriegsdienst ausgenommen werden.
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