Neues Urteil: Sicherstellung von Handys ohne Richter verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden: Die Sicherstellung von Handys ohne vorherige richterliche Erlaubnis ist verfassungswidrig! Sie verstößt gegen das Recht auf Privatsphäre. Das betrifft jeden Bürger. Die Regelung muss bis 2025 überarbeitet werden.
Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Zeit zur Reparatur ist bis 2025.
Das Urteil folgt auf den Antrag eines Kärntner Unternehmers, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird. Die Richter betonen, dass Datenträger zwar gesichert werden sollen, die aktuellen Bestimmungen jedoch den Anforderungen von Datenschutzgesetzen und Menschenrechtskonvention nicht genügen.
VfGH fordert Regeln bis 2025
Der Zugriff auf Handys gewährt einen umfassenden Einblick ins private Leben. Der VfGH fordert klare Regeln: Handys dürfen nur mit Richter-Genehmigung durchsucht werden. Das öffentliche Interesse an Strafverfolgung und die Grundrechte müssen dabei abgewogen werden.
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