Bei einer Pressekonferenz am Dienstag zeigten sich die beiden NGOs ‚Asyl in Not´ und ‚Helping Hands´ empört über die „Behördenschikane des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegenüber syrischen Asylberechtigten und ihren Familienangehören.” Konkret angeprangert werden verzögerte, unterbrochene und „gezielt nicht entschiedene” Verfahren.

„Die dokumentierten Fälle zeigen: Menschen, die sich rechtlich im Verfahren befinden, werden systematisch durch Nicht-Entscheidungen, intransparente Aktenführung, fehlende Einvernahmen und willkürliche Aberkennungsverfahren in einem Zustand permanenter Unsicherheit gehalten”, so die Kritik.

„Vulnerable mit medizinischem Versorgungsbedarf" besonders betroffen

Besonders betroffen seien Personen mit „medizinischem Versorgungsbedarf”. „Familie Ahmed wartet seit 2023 auf die Entscheidung über ihren Asylantrag – trotz chronischer Erkrankungen der Eltern und einer Behinderung eines Kindes. Der rechtliche Status der gesamten Familie ist seit Monaten ausgesetzt”, erklärt ‚Asyl in Not´, dass beide Eltern chronische krank und ein Kind behindert sei, also niemals einen Cent ins österreichische System einzahlen, wohl aber dieses sehr in Anspruch nehmen werden.

Weiter geht es mit dem Fall von Mohamed, einem unbegleieten Minderjährigen mit schweren Kriegsverletzungen. „Ihm wird nach Jahren der Anerkennung plötzlich die Aberkennung seines Schutzstatus eingeleitet – ohne nachvollziehbare Begründung”, so die Kritik. „Hier handelt es sich um neue Familiengründungen und dass Schutzsuchende versuchen, ihre Rechte auf Familiennachzug, Einbürgerung oder Gesundheitsversorgung wahrzunehmen.”

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Man bemerke: Rechte auf Familiennachzug, Einbürgerung und Gesundheitsversorgung. Dies wird auch sogleich ausgeführt: „Asylrecht ist kein Gnadenakt. Es ist ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz vor Verfolgung, Folter und unmenschlicher Behandlung. Wer diesen Anspruch relativiert, weil eine Person nicht ‚ausreichend integriert´ sei oder keine ‚ökonomische Leistung´ erbringe, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Prinzipien.”

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Daher fordern die beiden NGOs nun die Regierung auf, „auf das Innenministerium Druck zu machen und die rechtswidrige Aussetzung der syrischen Asylverfahren aufzuheben.” Zur Erinnerung: Nach dem Sturz des syrischen Machthabers Bashar al-Assad setzte Österreich Anfang Dezember sämtliche Asylverfahren für syrische Staatsangehörige vorerst aus – wie auch Italien und Großbritannien.

Allerdings heißt ein negativer Asylbescheid oder ein ausgesetztes Verfahren nicht, dass man Österreich auch verlassen muss. Die betroffenen Syrer bleiben trotzdem in Österreich, versorgt und mit Anspruch auf unsere Gesundheitsleistungen – auch wenn sie straffällig werden – exxpress berichtete.

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Zur richtigen Einordnung der Kritik der NGOs: Zwischen 2015 und 2024 beantragten insgesamt 122.967 Syrer in Österreich Asyl. 85 Prozent der Personen erhielten auch diesen Status.

Was fordern nun ‚Asyl in Not´und ‚Helping Hands´ von der Regierung? Die vollständige Rücknahme der Aussetzung syrischer Asylverfahren und sofortige Entscheidungen in laufenden Asylverfahren, die automatische Einleitung disziplinarrechtlicher Verfahren bei Verletzungen des Parteiengehörs wie der Verweigerung der Akteneinsicht oder der Begleitung durch Rechtsvertretung und die Einstellung unbegründeter Aberkennungsverfahren.