10 Jahre Haft drohen: Grünes Licht für Prozess gegen Christoph Chorherr
Der Einspruch, den Chorherr und seine zehn Mitangeklagten gegen die Vorwürfe von Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit eingelegt haben, ging nicht durch – und damit ist es fix: Chorherr und neun weiteren teils sehr prominenten Persönlichkeiten aus der Immobilien- und Investmentbranche wird der Prozess gemacht. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.
In einem der brisantesten Polit-Krimis des Landes zeichnet sich ein Vorankommen ab: Es geht um Vorwürfe von Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit, angeklagt sind zehn Personen und 21 Unternehmen. Unter den Angeklagten sind höchst prominente Namen, und im Mittelpunkt steht ein ehemaliger grüner Politiker: Christoph Chorherr. (der eXXpress berichtete) Dem früheren Wiener Planungssprecher der Grünen wird vorgeworfen, sein politisches Amt missbraucht und Spenden in Zusammenhang mit Immobilienprojekten entgegengenommen zu haben. Den Einspruch, den ein betroffenes Unternehmen eingebracht hatte, hat das Oberlandesgericht nach langem Hin und Her nun abgewiesen – ein Prozess ist damit fix.
Angeklagte bestreiten Vorwürfe vehement
“Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch vor, weil er seine Amtsgeschäfte im Zusammenhang mit über zehn Immobilienprojekten nach unsachlichen Beweggründen vorgenommen habe und sie von Zuwendungen (Spenden) an einen Verein in seinem Einflussbereich abhängig gemacht habe, weil er diese Zuwendungen nicht offengelegt habe und weil er sich nicht jeder Amtsausübung im Zusammenhang mit diesen Projekten enthalten habe”, heißt es in einer Aussendung des Oberlandesgerichts Wien.
Gegen die 21 angeklagten Unternehmen werden Anträge auf Verhängung von Geldbußen nach dem Unternehmensstrafrecht erhoben. Unter den zehn Angeklagten sind neben Chorherr auch der Industrielle Michael Tojner, die Immobilienunternehmer Günter Kerbler und Erwin Soravia sowie der Signa-Boss René Benko. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe einstimmig.
Verhandlungstermin noch nicht fix
Und weiter heißt es: “Soweit sich die Anklage gegen andere Personen richtet, besteht der Vorwurf in der Beteiligung an der strafbaren Handlung des ehemaligen grünen PLanungssprechers. Die Verantwortlichkeit der Verbände wird daraus abgeleitet, dass sie durch die Immobilienprojekte begünstigt worden seien.”
Die Hauptverhandlung wird vor einem Schöffensenat des Landesgerichts für Strafsachen Wien stattfinden, ein Termin sei noch nicht fixiert.
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