Kogler und Blümel: Österreich kommt EU-Forderung nach Veröffentlichung von Corona-Unterstützung in der EU-Förderdatenbank nach
Umsatzersatz, Ausfallbonus und Fixkostenzuschuss für Unternehmer aus dem vergangenen Jahr werden ab Mittwoch in der Förderdatenbank der EU veröffentlicht. Das gaben Finanzminister Blümel und Vizekanzler Kogler bekannt.
Unternehmen, die im Vorjahr Corona-Unterstützungen über 100.000 Euro erhalten haben, werden ab Donnerstag in der Förderdatenbank der EU veröffentlicht. Das haben Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat angekündigt. Die Veröffentlichung betrifft laut Finanzministerium Förderungen mit einem Gesamtvolumen von 6,7 Mrd. Euro. Ausschlaggebend war eine entsprechende Vorgabe der EU-Kommission.
Umgesetzt werde die Veröffentlichung jedoch “schneller als es die EU fordert, aber auch umfangreicher”, sagte Kogler. Notwendig wäre die Veröffentlichung nämlich erst ein Jahr nach der Gewährung einer Unterstützungszahlung. Österreich beginne aber bereits am Mittwoch und Donnerstag. Veröffentlicht werden demnach u.a. die Zahlungen für den Umsatzersatz, den Ausfallbonus sowie den Fixkostenzuschuss, aber auch gewährte Garantien.(APA/red)
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