Das erklärte Karner dem ‚Kurier’. In den deutschen Gesetzesentwürfen ist der Zusatz „in Absprache mit unseren Nachbarn“ enthalten. Doch selbst über diese Formulierung herrscht Uneinigkeit: Während die SPD darin eine verbindliche Vereinbarung mit Nachbarstaaten wie Österreich sieht, versteht die Union darunter lediglich eine Information ohne Zustimmungspflicht.

Rechtlich betrachtet sind solche Zurückweisungen kaum haltbar. Unabhängig vom politischen Willen ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, Asylanträge individuell zu prüfen – ein pauschales Abschieben von Schutzsuchenden ist ausgeschlossen. Dass die EU solche Praktiken nicht duldet, zeigt das Beispiel Ungarn: Wegen seiner geschlossenen Grenzen wurde das Land von den EU-Bürokraten zu täglichen Strafzahlungen in Millionenhöhe verdonnert.

Uneinigkeit zwischen Berlin und Wien

Obwohl Zurückweisungen politisch diskutiert werden, bleibt ihre rechtliche Grundlage fragil. Österreich wird unter Verweis auf EU-Vorgaben nicht mitziehen können. Der Vorstoß aus Berlin zeigt einmal mehr die fehlende europäische Einigkeit in Migrationsfragen – ein Zustand, der auch in kommenden Wahlkämpfen für Konfliktpotenzial sorgen dürfte. Klar ist, es braucht einen einheitlichen Kurs auf EU-Ebene, der die Grenzen sichert.