Ohne Deutschkenntnisse keine Wohnbeihilfe: Gericht bestätigt Oberösterreichs harten Kurs
Oberösterreichs harter Kurs bei der Wohnungsvergabe wurde nun vom Gericht legitimiert. Zuvor hatte ein Türke wegen mutmaßlicher Diskriminierung geklagt, weil er aufgrund mangelnder Nachweise von Deutschkenntnissen keine Wohnbeihilfe erhalten hatte.
In der Berufungsentscheidung des Landesgerichts Linz wurde am Mittwoch die Klage abgewiesen. Der Kurs des zuständigen Wohnbaureferenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), ist damit nun gerichtlich bestätigt.
Deutschkenntnisse seien selbstverständlich
„Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Es war und ist für mich selbstverständlich, dass jemand der Leistungen vom Staat erhält auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann“, bilanziert Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme.
Kommentare