ORF-Tochter verliert: Tausende erhalten Zwangsbeitrag zurück!

Gerichtsurteil ist rechtskräftig: Tausende Bescheide der ORF-Tochter OBS sind null und nichtig – weil sie keine gültige Unterschrift tragen. Damit können zahlreiche Österreicher bereits bezahlte Zwangsbeiträge zurückfordern. Anwalt Mag. Gerold Beneder schätzt: 10 bis 20 Prozent aller ORF-Bescheide sind „ein Nullum“.