
Pilnacek-Aufnahme: ÖVP-Hanger scheitert erneut vor Gericht gegen Kickl
Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger hat auch in zweiter Instanz vor Gericht ein Verfahren gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl verloren. Hanger hatte Kickl unterstellt, an der heimlichen Aufnahme und Veröffentlichung der sogenannten “Pilnacek-Files” beteiligt zu sein. Im Frühjahr wurde Hanger vom Handelsgericht Wien verurteilt, diese Behauptung zu unterlassen und zu widerrufen. Hanger legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt.
ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hatte behauptet, FPÖ-Chef Herbert Kickl sei an der heimlichen Aufnahme bzw. der Veröffentlichung eines privaten Gesprächs mit dem ehemaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek beteiligt gewesen. Die in einem Lokal aufgenommenen Mitschnitte wurden am 21. November 2023 veröffentlicht. Einen Tag später meinte Hanger auf krone.tv, Kickl habe zumindest die Veröffentlichung der Aufnahmen gesteuert und er traue dem “Brunnenvergifter” Kickl zu, an der Angelegenheit beteiligt gewesen zu sein.
Gericht gibt Kickl recht: Keine Beweise für Hangers Vorwürfe
Das Handelsgericht hatte einer von Kickl deswegen eingebrachten Klage vollumfänglich stattgegeben. Dem folgte das Oberlandesgericht (OLG) Wien nun: Bei der Äußerung handle es sich nicht wie von Hanger vorgebracht um eine Wertung, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Das ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang der Fragestellung: “Herr Hanger, haben Sie denn einen Verdacht, von wem das Ganze gesteuert ist und von wem das Ganze kommt?” und Hangers Antworten “Aber ja, natürlich.”, “Ja, ganz klar von der FPÖ, das wissen wir auch.” und “… aber der hauptsächliche Brunnenvergifter ist der Herr Kickl, das ist einfach so, und dem trau ich das schon zu, ja.”, heißt es im Erkenntnis des OLG.
Das Gericht stellte fest, dass aus den vorliegenden Informationen keinesfalls hervorgeht, dass Kickl an der Erstellung oder der Veröffentlichung der Audioaufzeichnung beteiligt war. Hanger hat dies im Verlauf des Verfahrens zudem nicht mehr behauptet. Bezüglich einer möglichen Beteiligung Kickls an der Veröffentlichung äußerte der ÖVP-Abgeordnete lediglich Vermutungen, ohne dafür einen Beweis vorzulegen. Gegen die Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Hanger steht aber noch eine außerordentliche Revision zur Verfügung.
FPÖ: "Gegen haltlose Anschuldigungen müssen wir uns zur Wehr setzten"
“Es freut uns sehr, dass nun auch der Dreier-Senat in der Berufungsverhandlung zur Auffassung gekommen ist, dass Kollege Hanger nicht mehr als haltlose Anschuldigungen verbreitet”, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. In diesem Fall sei der ÖVP-Abgeordnete aber zu weit gegangen. “Seine frei erfundenen Vorwürfe gegen die FPÖ und Herbert Kickl verwirklichen die üble Nachrede, die Ehrenbeleidigung und die Kreditschädigung, und bei derart schwerwiegenden Verstößen müssen wir uns zur Wehr setzen.”
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