Polit-Krimi um Schmid wird Fall für den Verfassungsgerichtshof
Keine heiklen Fragen an Thomas Schmid im U-Ausschuss. Das hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nun so entschieden und dafür beim Verfassungsgerichtshof eine Klage eingebracht. Die Begründung: Damit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht beeinträchtigt werden.
Nur zu jenen Themen, zu denen Thomas Schmid bereits ohnehin bei der WKStA ausgesagt hat, darf er im U-Ausschuss befragt werden. Fragen, die ihm Neues entlocken könnten, sind nicht erlaubt. Dafür hat Justizministerin Alma Zadic eine Klage beim Verfassungsgericht eingebracht. Bis der dazu eine Entscheidung getroffen hat, wird einige Zeit vergehen. Die Begründung der Justizministerin: Heikle Fragen könnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährden. Unter den zur Befragung freigegebenen Themen sind: die Novomatic-Causa, Beinschab-Tool, Immo-Jongleur René Benko, Tal Silberstein, Sigi Wolf und Falschaussagen Kurz und Bonelli vor dem U-Ausschuss.
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