Bislang genießen Flüchtlinge aus der Ukraine einen Sonderstatus in Deutschland. Anders als die übrigen Asylwerber bekommen sie von Anfang an das so genannte Bürgergeld und damit höhere Leistungen. Doch damit soll jetzt Schluss sein, wenn es nach FDP-Politikern aus der Berliner Ampel-Koalition geht.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai fordert, die staatlichen Leistungen für Ukrainer zu reduzieren. “Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen”, sagte Djir-Sarai der “Bild”-Zeitung. Ähnliche Forderungen waren bereits wiederholt aus CDU und CSU gekommen, aber auch aus der FDP-Bundestagsfraktion.

Die Argumente der Befürworter des Vorstoßes sind gleich: Das vergleichsweise hohe Bürgergeld verhindere, dass sich manche Ukrainer einen Job suchten.

CDU-Minister: "Bremsschuh" für Jobsuche

“Wir haben überall Arbeitskräftemangel – etwa in der Gastronomie, auf dem Bau oder in der Pflege. Wir sollten nicht länger mit dem Geld der Steuerzahler Arbeitslosigkeit finanzieren, sondern müssen dafür sorgen, dass die Menschen in Arbeit kommen”, sagte der FDP-Generalsekretär. Brandenburgs Innenminister  Michael Stübgen (CDU) sprach von einem “Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme”.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, konterte: “Die Behauptung, das Bürgergeld verhindere die Arbeitsaufnahme von Ukrainern, ist falsch.” Erst durch das Bürgergeld und die Arbeit der Jobcenter hätten ukrainische Flüchtlinge überhaupt Zugang zu arbeitsmarktpolitischer Unterstützung”, sagte er.

Flüchtlinge aus der Ukraine können in Deutschland seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung erhalten – anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt. Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass Ukraine-Flüchtlinge direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten. Geflüchtete Ukrainer dürfen hierzulande auch arbeiten. Anspruch auf Bürgergeld haben sie wie üblich nur, wenn sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.