Privat keine FFP2-Maske: ORF verliert Prozess gegen gefeuerten Mitarbeiter
Keine Glückssträhne für den ORF: Nach der massiven Kritik an der geplanten Zwangs-Steuer jetzt noch eine Niederlage vor Gericht. Weil er es wagte, in seiner Privatzeit für ein Foto die FFP2-Maske abzunehmen, feuerte der ORF einen langjährigen Mitarbeiter. Nun erklärte der Oberste Gerichtshof die Entlassung für ungültig.
Diffamierung von Impfunwilligen, nicht nachvollziehbare Corona-Regeln, FFP2-Zwang während der Arbeitszeit: Der ORF fiel während der Pandemie immer wieder mit außergewöhnlich strengen Regeln für seine Angestellten auf. Die Entlassung eines langjährigen Mitarbeiters ging den österreichischen Gerichten nun aber zu weit.
Der Mann, der seit 2004 in administrativer Tätigkeit beim ORF angestellt war, wurde aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Corona-Risikogruppe seit 2020 vom Dienst freigestellt. In seiner Privatzeit ging der Mitarbeiter zu einer Veranstaltung eines Schützenvereins. Dort trug er den strengen Hygieneregeln entsprechend durchwegs die Maske – nur beim Schießen nahm er sie ab. Dann das verhängnisvolle Vergehen des Hobby-Schützen: Bei der Siegerehrung nahm er für ein Gruppenfoto kurz die Maske ab.
Fristlose Entlassung wegen Gruppenfoto
Das Foto schaffte es in das Gemeindeblatt – und der Arbeitgeber des Mannes wurde auf das Bild aufmerksam. Die Konsequenz: Eine fristlose Entlassung. Der Mann habe sich rechtswidrig und schuldhaft genau der Situation ausgesetzt, wegen der er von seiner Arbeit freigestellt worden war. Der entlassene Mitarbeiter ließ diese Entlassung nicht auf sich sitzen und klagte. Alle Instanzen, bis zum Obersten Gerichtshof, befanden den Kündigungsgrund für zu geringfügig. Die Sportschützenveranstaltung habe in seiner Privatzeit stattgefunden, der ORF habe keine über den Arbeitsplatz hinausgehende Regeln festgesetzt. Außerdem habe sich der Mann bis auf eine kurze Ausnahme die ganze Zeit über an alle Corona-Maßnahmen gehalten.
Das Resultat des Rechtsstreits: Dem Kläger wurde Recht zugesprochen, die Entlassung ist ungültig. Der Gebührenzahler muss den ganzen Skandal jetzt auch noch finanzieren, denn: Der ORF muss wegen des Schuldspruchs auch für die Kosten der Gegenseite für den jahrelangen Rechtsstreit aufkommen.
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