Regierung beschließt Übergewinnsteuer: Mehreinnahmen von zwei bis vier Milliarden
Jetzt ist es durch. Nach langem Ringen konnten sich die Regierungsparteien ÖVP und Grüne auf eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen einigen. 40 Prozent sollen bei fossilen Unternehmen abgeschöpft werden. Für Ökostrom gilt eine Erlösobergrenze von 140 Euro pro Megawattstunde.
Die Regierung wird eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen einführen. Darauf haben sich ÖVP und Grüne geeinigt. Wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Freitagvormittag mitteilten, wird es für Erzeuger von Strom aus Wind- und Wasserkraft, Sonne und Biomasse eine Erlösobergrenze von 140 Euro pro Megawattstunde geben.
Mit der neuen Übergewinnsteuer sollen 40 Prozent von fossilen Unternehmen abgeschöpft werden, sagte Kogler. Investieren betroffene Unternehmen in erneuerbare Energien, soll die Steuerbelastung auf 33 Prozent gesenkt werden. Damit wolle man einen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energieträger schaffen, so Kogler. Er bezeichnete das Vorgehen als „wirtschaftlich gerecht und sozial notwendig“.
Von einer „außergewöhnlichen Lage“ sprach auch Finanzminister Brunner. Die zusätzlichen Einnahmen wolle man für die Entlastungsmaßnahmen verwenden. Obwohl Brunner in „normalen Zeiten“ nicht für Markteingriffe stehe, sei es nun eine „Frage der Fairness“. Es handle sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme bis Ende 2023. Die Regierung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von zwei bis vier Milliarden Euro.
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