Scheingeschäfte und Korruption? Staatsanwalt ermittelt gegen Stefan Petzner
Jörg Haider war sein “Lebensmensch”. Stefan Petzner war der “Schatten” des Kärntner Ausnahmepolitikers. Und dieser Schatten holt den Ex-Spindoctor und Wahlkampfstrategen nun ein. Petzner wurde gemeinsam mit dem FPÖ Abgeordneten Christian Ragger angezeigt. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht rund um eine fingierte Urheberrechtsverletzung.
Illegale Parteienfinanzierung, Korruption, Scheingeschäfte, Dokumentenfälschungen, falsche Rechnungslegungen, falsches Datieren von Leistungserbringungen und Verstöße gegen das Umsatzsteuergesetz. All diesen Vorwürfen geht die Staatsanwaltschaft nun nach. Verdächtigt neben anderen auch Stefan Petzner.
War Urheberrechtsverletzung nur fingiert?
Im Jahr 2015 soll rund um Petzners Buch “Haiders Schatten” bewusst und vorsätzlich eine urheberrechtliche Verletzung durch die FPÖ Kärnten konstruiert worden sein. Parallel zur Bucherscheinung tauchte in damaligen FPK-Kreisen laut dem “Kleine Zeitung”-Bericht eine Digitalversion des Buches auf. Wie Mitglieder zu dieser gekommen sind, war unklar. Der brisante Vorwurf lautet nun aber, dass diese Urheberrechtsverletzung von Ragger und Petzner nur fingiert gewesen sein soll. Mutmaßlich um einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben, 35.000 Euro aus der Partei zu ziehen und für sich privat zu nutzen. So der Verdacht. Freilich gilt die Unschuldsvermutung.
"Nicht strafrechtlich relevant"
Die Sache könnte laut Ermittlern so gelaufen sein: Ragger soll am 25. September 2015 eine Vereinbarung aufgesetzt haben, wonach sich die FPÖ Kärnten verpflichtete, 35.000 Euro auf Petzners Konto zu überweisen.
Der Verlag soll laut Anzeige als Verrechnungsstelle gedient haben. “Ich glaube nicht einmal im Ansatz, dass da etwas strafrechtlich Relevantes herauskommt”, sagt Ragger zu den Anschuldigungen. Petzner sei wegen der Urheberrechtsverletzung an die Partei herangetreten und man habe einen Vergleich geschlossen. Ex-Finanzreferent Trettenbrein ergänzt: “Alle Zahlungen sind stets unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips erfolgt, wurden genehmigt und überprüft.” Der damalige und aktuelle Geschäftsführer des Verlags wollte keine offizielle Stellungnahme zu der Causa abgeben.
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